Oktoberfest

Upskirting auf der Wiesn - die Probleme für Ermittler

Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Archivbild)

Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Archivbild)

Von dpa

Auf dem Oktoberfest sind den Ermittlungsbehörden in den vergangenen beiden Jahren mehrere Fälle von sogenanntem Upskirting bekanntgeworden - am Traditionsfahrgeschäft „Teufelsrad“ allerdings kein einziger. Von den Oktoberfesten 2024 und 2025 seien der Staatsanwaltschaft München I keine entsprechenden Anzeigen im Zusammenhang mit dem Fahrgeschäft vorgelegt worden, teilte die Behörde auf Anfrage mit.

Medien hatten über mutmaßliche Geschäfte mit voyeuristischen Upskirting-Videos konkret vom „Teufelsrad“ berichtet. Demnach wurden in der Vergangenheit Tausende Videos produziert, im Internet verbreitet und verkauft. Auf der drehenden Scheibe fliegen fast unvermeidlich Dirndl-Röcke hoch - wer allerdings gezielt unter den Rock filmt, macht sich grundsätzlich strafbar.

«Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth «Lisi» Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Archivbild)
«Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth «Lisi» Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Archivbild)
«Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth «Lisi» Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Archivbild)
So sehen die Figuren am Teufelsrad jetzt aus. (Archivbild)
So sehen die Figuren am Teufelsrad jetzt aus. (Archivbild)
So sehen die Figuren am Teufelsrad jetzt aus. (Archivbild)
Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hält sich nun bedeckter. (Archivbild)
Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hält sich nun bedeckter. (Archivbild)
Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hält sich nun bedeckter. (Archivbild)

Nicht jede Aufnahme des Teufelsrads ist strafbar

Aufnahmen des „Teufelsrads“ mit Fahrgästen seien erst einmal nicht strafbar, erklärte die Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich relevant könne es werden, wenn Aufnahmen gezielt und unbefugt intime Körperbereiche zeigten.

Nach dem sogenannten Upskirting-Paragrafen müssen die Strafverfolgungsbehörden dafür nachweisen können, dass absichtlich oder wissentlich die Genitalien, das Gesäß, die weibliche Brust oder die diese Körperteile bedeckende Unterwäsche aufgenommen wurden. Dafür seien neben der Aufnahme weitere Indizien erforderlich.

Betroffene sollen Strafantrag stellen

Strafbar könne unter anderem die Verbreitung einer Aufnahme sein, wenn dadurch das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person verletzt wird. Dafür ist aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag der betroffenen Person erforderlich. Betroffene sollten sich deshalb unbedingt an die Strafverfolgungsbehörden wenden.

Die Polizei teilte ergänzend mit, dass bei Ermittlungen auch Inhalte auf Internetplattformen und in sozialen Medien berücksichtigt würden. Hinweise von Privatpersonen auf verdächtige Inhalte würden geprüft und könnten zu einem Ermittlungsverfahren führen.

19 Wiesn-Fälle von Upskirting 2024 und 2025

Insgesamt legte die Polizei der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen den sogenannten Upskirting-Paragrafen im Strafgesetzbuch im Jahr 2024 acht Vorgänge vor. Zwei wurden verbunden, so dass sieben Ermittlungsverfahren geführt wurden. In sechs Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle mit Geldstrafen, die das Amtsgericht erließ. Die Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage im niedrigen vierstelligen Bereich eingestellt.

2025 wurden elf Vorgänge vorgelegt. In sechs Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle, fünf davon sind inzwischen rechtskräftig. Ein Verfahren ist noch beim Amtsgericht anhängig. Fünf weitere Verfahren wurden mangels ausreichenden Tatnachweises eingestellt. In einem Fall wurde der unbekannte Täter nicht ermittelt, in drei weiteren Fällen nicht nachgewiesen, dass tatsächlich fotografiert worden war. In einem Verfahren erfüllte das Foto nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht den Straftatbestand.

Keiner der insgesamt 19 Fälle aus den Jahren 2024 und 2025 stand im Zusammenhang mit dem „Teufelsrad“. Die Geldstrafen in den erlassenen Strafbefehlen bewegten sich zwischen 40 und 75 Tagessätzen.

Videos im Internet

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte kurz vor dem Wiesn-Start berichtet, dass mindestens Zehntausende Clips im Internet von Frauen auf dem Teufelsrad kursierten, bei denen immer wieder Unterwäsche zu sehen sei. Nach weiteren Recherchen des Bayerischen Rundfunks sollen dahinter Akteure aus Bayern und aus dem Ausland stecken.

Sie verkaufen demnach die Videos teuer oder verwenden sie gezielt, um die Reichweiten von Social-Media-Accounts zu vergrößern. Die erfolgreichsten, mittlerweile gelöschten Teufelsrad-Videos dieser Accounts hätten zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe, berichtete der BR kürzlich.

Betreiber: „Wollen nur eine friedliche Wiesn“

Die Betreiber kämpfen mit diversen Mitteln gegen solche Praktiken. Schilder warnen auf Deutsch und Englisch: Upskirting sei eine Straftat und werde zur Anzeige gebracht. An Besucherinnen werden kostenlos Radlerhosen verschenkt. Hunderte der Hosen seien es geschätzt seit dem vergangenen Jahr gewesen, sagte der Ehemann einer Betreiberin, Jan Polaczy, kürzlich. „Ich verurteile das, das ist Schweinerei“, sagt er über das Upskirting. Aber: „Ich kann ja nicht jedem das Handy abnehmen.“

An die 400 Menschen passen in die Arena des „Teufelsrades“ - es herrscht ständiger Wechsel. Man könne auch nicht Aufnahmen auf privaten Handys kontrollieren. Und: „Ich kann dem Großvater nicht erklären, dass er seine Enkelin nicht fotografiert.“

Zweimal habe man bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, die Verfahren seien aber eingestellt worden. „Wir wollen nur eine friedliche Wiesn. Das ist unser Geschäft.“ Das mache man gerne - aber diese neue Entwicklung mache keine Freude.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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