Urteil nach Mordversuch

Messerangriff in Ulm - Gericht ordnet Psychiatrie an

Der Angeklagte hatte den Angestellten eines Elektrofachmarktes aus dem Nichts heraus angegriffen. (Archivfoto)

Der Angeklagte hatte den Angestellten eines Elektrofachmarktes aus dem Nichts heraus angegriffen. (Archivfoto)

Von dpa

Ein 30 Jahre alter Mann ist wegen eines Messerangriffs auf drei Beschäftigte eines Ulmer Elektrofachmarktes und zwei Polizisten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Grund ist seine schwere psychische Erkrankung. Das Ulmer Landgericht verhängte jedoch seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung „auf unbestimmte Zeit“. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann unter einer schweren Schizophrenie leidet. „Es gibt keine Hinweise auf einen politischen oder religiösen Grund“, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Eritreer Mitte Januar einen 25-jährigen Angestellten des Elektrofachmarkts niedergestochen. Zwei Kollegen konnten den Angreifer nur mit Mühe von weiteren Attacken abhalten, wurden dabei aber ebenfalls mit dem Messer angegriffen. Der Angeklagte verließ das Geschäft, wurde aber in der Nähe von zwei Polizisten gestellt. Als er das Messer nicht niederlegen wollte und stattdessen auf die Beamten losging, schossen diese auf ihn.

Der 25-jährige Angestellte erlitt schwere Stichverletzungen und musste mehrfach notoperiert werden. Seine beiden Kollegen kamen mit leichteren Schnittverletzungen davon. Täter und Opfer kannten sich nicht. Warum der 25-Jährige angegriffen wurde, „ist nicht erklärbar. Wir haben kein Motiv“, sagte Tresenreiter. Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt „Wut, Frust und Verzweiflung“ als Grund nennen lassen.

Der 30-Jährige ist vorbestraft und war erst kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden. Eine Abschiebung in sein Heimatland hätte bereits 2023 erfolgen sollen. Sie scheiterte daran, dass die Behörden vor Ort nicht kooperieren wollten. Der Fall hatte in Ulm für großes Aufsehen und Betroffenheit gesorgt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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