Nach VGH-Beschluss
Landshuter Notfallsanitäter-Fall erhitzt Gemüter

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Prof. Ernst Fricke, Anwalt des Landshuter Sanitäters, spricht davon, dass Ärztliche Leiter den VGH "offensichtlich missverstanden" haben.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat jüngst "Selbstherrlichkeit und Standesdünkel" des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst des Rettungsdienstbereichs Landshut angeprangert und die Rolle von Notfallsanitätern
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