Gesellschaft

Ist das Kiff-Verbot im Englischen Garten rechtens?

Kiffen verboten? Darüber muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. (Symbolfoto)

Kiffen verboten? Darüber muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. (Symbolfoto)

Von dpa

Darf im größten Innenstadt-Park der Welt gekifft werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute (10.00 Uhr). Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten in München sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.

„Die Alt-68er haben hier schon gekifft“, sagt Eduard Burghard, der einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen.

Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten - ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen verstärkt worden, sagt Burghard. Wie viele Verstöße gegen das Kiff-Verbot ergangen sind, kann die Münchner Polizei nicht sagen.

Emanuel Burghard klagt gegen das Verbot.
Emanuel Burghard klagt gegen das Verbot.
Emanuel Burghard klagt gegen das Verbot.
Er ist einer von zwei Klägern in dem Normenkontrollverfahren.
Er ist einer von zwei Klägern in dem Normenkontrollverfahren.
Er ist einer von zwei Klägern in dem Normenkontrollverfahren.
Die Kläger und ihr Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Die Kläger und ihr Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Die Kläger und ihr Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Nach Angaben der für den Englischen Garten und weitere Parkanlagen zuständigen bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wurden seit Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert - die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten.

Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen das Kiffen fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können.

Die Kläger gehen - ebenso wie ihr Anwalt - davon aus, dass die Staatsregierung versuche, „die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln“ und sprechen von einer „drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie“. Sein Urteil will das Gericht in den kommenden Tagen bekannt geben.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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