Aserbaidschan-Affäre

Haftbefehl: Ex-CDU-Politiker festgenommen

Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. (Archivbild)

Fischer muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. (Archivbild)

Von dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat Haftbefehl gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer erlassen. Er sei in einer Klinik in Bad Säckingen festgenommen worden und sollte ins Gericht nach München gebracht werden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. „Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden“, betonte er. „Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben.“ Fischers Verteidiger legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.

Der Angeklagte war wiederholt nicht vor Gericht erschienen und hatte sich zuletzt in die Klinik begeben. Vom Gericht eingesetzte Gutachter hatten am Wochenende aber festgestellt, dass er an den letzten beiden von ihm versäumten Terminen durchaus verhandlungsfähig war.

Darum wurde Haftbefehl erlassen und Fischer unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München geschickt. Dort wurde der Prozess gegen ihn am späten Montagnachmittag fortgesetzt. Das Gericht lehnte mehrere Beweisanträge ab, die Fischers Verteidiger gestellt hatten.

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. „Ich bin unschuldig“, hatte er dort ausgesagt. Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“.

Aserbaidschan soll sich jahrelang - und das erfolgreich - bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben. Bei einem wichtigen Anklagepunkt droht Mitte Januar eine Verjährung. Sollte sich der Prozess verzögern, könnte Fischer dafür dann nicht mehr verurteilt werden.

Fischer war festgenommen worden, weil er zu seiner Verhandlung nicht erschienen war. (Archivbild).

Fischer war festgenommen worden, weil er zu seiner Verhandlung nicht erschienen war. (Archivbild).

Darum wurde Haftbefehl erlassen und Fischer unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München geschickt. Dort wurde der Prozess gegen ihn am späten Nachmittag fortgesetzt. Das Gericht lehnte dabei zahlreiche Beweisanträge ab, die Fischers Verteidiger gestellt hatten. Der Angeklagte drehte dem Zuschauerraum den Rücken zu, stützte seinen Kopf auf die Hand.

Wann die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Plädoyers gehalten werden können, war zunächst unklar. Weitere Termine waren für diesen Dienstag und Anfang Januar angesetzt. Die Verteidigung kündigte weitere Beweisanträge an, der Prozess könnte sich also ins neue Jahr ziehen.

Unklar war auch, ob Fischer gegebenenfalls über die Feiertage in Untersuchungshaft bleiben muss oder ob der Haftbefehl gegen ihn möglicherweise außer Vollzug gesetzt werden kann.

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. „Ich bin unschuldig“, hatte er dort ausgesagt. Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“.

Aserbaidschan soll sich jahrelang - und das erfolgreich - bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.

Bei einem wichtigen Anklagepunkt droht im Januar eine Verjährung. Sollte sich der Prozess über das Datum hinaus verzögern, könnte Fischer dafür dann nicht mehr verurteilt werden. Weil der Prozess schon weit fortgeschritten ist, zeigte die Generalstaatsanwaltschaft sich aber zuversichtlich, die Hauptverhandlung vor Ende dieser Verjährungsfrist abschließen zu können.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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