Cold Case vor dem Abschluss?

Gewalttat an Mädchen vor fast 33 Jahren - Urteil erwartet

Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken wird vor dem Landgericht Würzburg das Urteil gesprochen. (Symbolbild)

Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken wird vor dem Landgericht Würzburg das Urteil gesprochen. (Symbolbild)

Wahl-O-Mat
Von dpa

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken will das Landgericht Würzburg heute (Montag/9.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Der Angeklagte war bereits 2024 von einer anderen Kammer des Gerichts zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, hatte aber erfolgreich Revision eingelegt. Daher musste der Fall erneut aufgerollt werden - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Mordverdächtige zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt war.

Die Verteidigung dringt auf einen Freispruch, weil aus ihrer Sicht die Beteiligung ihres Mandanten an der Gewalttat nicht erwiesen ist. Für Staatsanwaltschaft und Nebenklage war es Mord - begangen durch den inzwischen 49-Jährigen. Die Anklage verlangt sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den Deutschen. Das Urteil wird hinter verschlossenen Türen verkündet. Alle Taten außer Mord wären verjährt.

Ablage in einer Güllegrube

Das Opfer, die 13-jährige Sabine, wurde nach Darstellung der Anklage auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt. Dort soll sie der Angeklagte getötet haben. Die Schülerin starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht worden war. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf dem Reiterhof zwei Tage nach der Tat gefunden.

Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, lediglich für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall, fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.

Im ersten Verfahren 2024 hatte die Verteidigung einen möglichen anderen Täter ins Spiel gebracht: den damaligen Hofbesitzer. Der Mann lebt allerdings nicht mehr und konnte demzufolge auch nicht als Zeuge in dem sogenannten Cold Case vernommen werden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Autoren des Artikels folgen

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.