Cold Case vor Gericht

Anklage plädiert nach Tod vor mehr als 32 Jahren auf Mord

Für die Staatsanwaltschaft war es Mord. (Symbolfoto)

Für die Staatsanwaltschaft war es Mord. (Symbolfoto)

Von dpa

Für den gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken sollte der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt werden. Der Anklagevertreter plädierte in der nicht öffentlichen Verhandlung auf sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 17-Jährigen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg mitteilte.

Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart), erwürgt und mit einem massiven Schädel-Hirn-Trauma sowie sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt.

Der Nebenklägervertreter der Eltern der Getöteten beantragte eine Verurteilung wegen Mordes und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge und schloss sich im Übrigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Nebenklägervertreter der Schwester des Opfers sieht ebenfalls einen Mord als erwiesen an und stellte die Strafe in das Ermessen des Gerichts.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)
Der Prozess musste nach erfolgreicher Revision neu aufgerollt werden. (Archivbild)
Der Prozess musste nach erfolgreicher Revision neu aufgerollt werden. (Archivbild)
Der Prozess musste nach erfolgreicher Revision neu aufgerollt werden. (Archivbild)

Am kommenden Montag steht das Schlusswort der Verteidigung an. Das Urteil könnte am 26. Oktober verkündet werden.

DNA-Spuren an Kleidung des Opfers

Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.

Der angeklagte 49-Jährige will es nach früheren Angaben seiner Verteidiger nicht gewesen sein. Der Verdächtige hatte sich zu Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Der Mann soll die Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet haben - die Anklage lautet auf Mord. Alle anderen Taten sind bereits verjährt.

Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Deutschen - sechseinhalb Jahre Jugendstrafe - vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, allerdings vor einer anderen Kammer.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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