Drei Jahre später

Siebenjährigen in Regensburg getötet und Pfleger verletzt - Neuer Prozess

Vor dem Landgericht Weiden wird das Verfahren um einen tödlichen Messerangriff eines Jugendlichen auf ein siebenjähriges Kind im Herbst 2023 teilweise neu verhandelt. (Archivbild)

Vor dem Landgericht Weiden wird das Verfahren um einen tödlichen Messerangriff eines Jugendlichen auf ein siebenjähriges Kind im Herbst 2023 teilweise neu verhandelt. (Archivbild)

Von dpa

Drei Jahre nach dem tödlichen Messerangriff eines Jugendlichen auf ein siebenjähriges Kind im Bezirkskrankenhaus Regensburg wird der Fall vor dem Landgericht Weiden teilweise neu verhandelt. Konkret geht es um einen bei dem Angriff auf das Kind verletzten Pfleger. Das nicht öffentliche Verfahren beginnt am Montag (28. September), wie das Gericht mitteilte.

Der zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alte Angeklagte war im Februar 2025 wegen Mordes an dem Kind, Mordversuches an einem Lehrer und fahrlässiger Körperverletzung an dem Pfleger zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Zudem ordneten die Richter die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2025 teilweise auf und verwies es zurück an das Landgericht Weiden.

Was ist geschehen?

Nach Überzeugung der Jugendkammer hatte der Jugendliche als Patient des Bezirkskrankenhauses Regensburg den Plan gefasst, bereits länger bestehende Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Es sei ihm gelungen, nach einem Besuch bei seinen Eltern zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln.

Am 26. Oktober 2023 stach der damals 14-Jährige demnach im Zustand verminderter Schuldfähigkeit unvermittelt auf einen in der Klinik tätigen, 63 Jahre alten Lehrer und anschließend mehrfach auf einen Siebenjährigen ein. Das Kind starb, der Lehrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Ein Pfleger, der den Angreifer überwältigte und diesem das Messer aus der Hand schlug, wurde ebenfalls verletzt.

Was beanstandet der BGH?

Die Jugendkammer hatte die Tat hinsichtlich des Pflegers als fahrlässige Körperverletzung und nicht als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft. Dies soll nun von einer anderen Jugendkammer überprüft werden.

In der Folge hat der BGH auch den Rechtsfolgenausspruch - also die Höhe der Strafe - aufgehoben. Darüber muss neu entschieden werden. Es sind vier weitere Prozesstage vorgesehen. 15 Zeugen und vier Sachverständige wurden geladen. Das Urteil könnte am 14. Oktober fallen.

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