Oktoberfest
Gericht will im Millionenstreit um Wiesn-Zelte entscheiden

Felix Hörhager/dpa
Das Schottenhamel-Zelt musste lange zittern - dort wird traditionell auch das erste Faß der Wiesn anstochen. (Archivbild)
Das Bayerische Oberste Landesgericht in München will an diesem Freitag (9.30 Uhr) entscheiden, ob die Vergabe zweier großer Oktoberfest-Bierzelte auf der zurückliegenden Wiesn rechtmäßig war. Ein anderer Wirt hatte auf Überprüfung gepocht mit dem Ziel, eine europaweite Ausschreibung der lukrativen Zelte zu erreichen.
Das Vorgehen sorgt in der bayerischen Landeshauptstadt seit Monaten für heftigen Streit. Denn der bei den großen Zelten nicht zum Zuge gekommene Wirt Alexander Egger hatte die rechtmäßige Vergabe der beiden beliebten Großzelte Paulaner und Schottenhamel angezweifelt; in letzterem sticht traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass an. Der Rechtsstreit hatte eine Hängepartie zur Folge, erst kurz vor knapp wurde klar, dass die beiden Zelte aufgebaut werden dürfen.
Hochkomplexe juristische Entscheidung
Die Entscheidung ist nach Einschätzung des Senats juristisch hochkomplex. Im Kern dreht es sich um die Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Dafür wiederum ist relevant, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gibt, die Stadt ihnen also etwa vorgeben kann, wann sie geöffnet haben müssen.
Traditionell ist es bislang so, dass 7 der 14 großen Festzelte den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Um die fünf weiteren großen und die 21 kleinen Zelte bewerben sich die Wirte direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder Anziehungskraft.








