Justiz

Freundin getötet - Haftbefehl gegen Seniorin aufgehoben

Die hochbetagte Frau ist mit ihrer Revision beim BGH gescheitert. (Symbolbild)

Die hochbetagte Frau ist mit ihrer Revision beim BGH gescheitert. (Symbolbild)

Von dpa

Eine 91-Jährige aus München, die ihre engste Freundin im Streit mit einem Kochtopf erschlagen hat, ist kurz vor Rechtskraft ihrer mehrjährigen Haftstrafe freigekommen. Der Haftbefehl sei wegen Haftunfähigkeit aufgehoben worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das geschah, kurz bevor der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Seniorin gegen ihre Verurteilung als unbegründet verwarf - womit das Urteil rechtskräftig wurde. Die „Bild“ hatte darüber berichtet.

Das Landgericht München I hatte die heute 91-Jährige im Juli vor einem Jahr zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Entscheidung, wie das nun rechtskräftige Urteil vollstreckt werden soll, obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Freiheitsstrafe werde derzeit nicht vollstreckt, teilte ein Sprecher der Anklagebehörde mit. „Ob und zu welchem Zeitpunkt die restliche Freiheitsstrafe gegen die Verurteilte vollstreckt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden. Ebenso können wir zum derzeitigen Aufenthaltsort der Verurteilten keine Angaben machen.“ Die „Bild“ hatte berichtet, die Frau sei in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Das Landgericht München I war in seinem Urteil im vergangenen Sommer zu dem Schluss gekommen, dass die Seniorin im Jahr zuvor ihre engste, 77 Jahre alte Freundin im Streit um das Aufräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt hatte. Im Verfahren hatten die Verteidiger der Frau den Umgang mit ihrer Mandantin in einer ersten nächtlichen Beschuldigtenvernehmung kritisiert.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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