FW-Landesparteitag
Freie Wähler blasen zum Angriff auf „alte Strebs“

Robert Schlesinger/dpa-Zentralbild/dpa
Straßenbau ist teuer und bisweilen auch eine Frage für die Justiz. Die Freien Wähler fordern eine Klarstellung, um die Bürger vor Kosten zu schützen, die bei der Erschließung vor mehr als 25 Jahren entstanden sind. (Symbolbild)
Rund acht Jahre nach ihrem erfolgreichen Feldzug gegen die „Strabs“ wollen die Freien Wähler in Bayern wieder einer Regelung im Kommunalabgabengesetz den Kampf ansagen. Konkret fordern sie, dass die Kommunen Kosten für die Erschließung von Straßen - die sogenannten Strebs - nur noch auf die Anlieger umlegen können, wenn der Beginn der Herstellung weniger als 25 Jahre her ist. Auf ihrem Landesparteitag am Samstag wollen die Freien Wähler dazu eine Resolution beschließen.
„Dieses Thema alte Strebs muss jetzt endlich abgeräumt werden, damit wir Rechtssicherheit für Bürger und Bürgermeister bekommen: für über 25 Jahre alte Straßen keine Ersterschließungsbeiträge mehr“, sagte Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger der Deutschen Presse-Agentur in München.
Anders als bei der Straßenausbaubeitragssatzung, also den Strabs, geht es den Freien Wählern dieses Mal aber nicht um die komplette Abschaffung der kommunalen Gebühren. Vielmehr zielt der Antrag darauf ab, die Dauer, für die Kommunen Anliegern die Kosten für eine Erschließungsstraße anteilig in Rechnung stellen dürfen, auf maximal 25 Jahre zu begrenzen.
Das ist dank einer seit 2021 geltenden Neufassung des Gesetzes zwar theoretisch schon jetzt der Fall, jedoch gibt es wegen eines Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 für Aiwanger und Co. offenkundig noch weiteren Klärungsbedarf.
Das Gericht hatte erklärt, die Kostenweitergabe sei auch später zulässig, wenn es sich bei der Straße zunächst nur um ein Provisorium gehandelt habe, „also nur irgendeine Verkehrsanlage, um für anliegende Grundstücke eine Bebauung
zu ermöglichen oder um eine Verbindung zwischen zwei Straßen herzustellen“, wie es im Urteil steht. (Az. 6 BV 22.306).
„Wir halten dieses Gesetzesverständnis für falsch! Nach der Gewaltenteilung sind wir aber an die Interpretation durch die Gerichte gebunden. Deshalb müssen wir im Gesetz selbst nachsteuern“, heißt es im Entwurf der Resolution. Das Papier liegt der dpa in München vor.
Weiter: Die „kreative Rechtsauffassung“ soll daher per Gesetzesänderung unmöglich gemacht werden. Etliche Gemeinden würden derzeit versuchen, über den vermeintlichen „Rettungsanker“ Erschließungskosten abzurechnen. Nach geltendem Recht können Kommunen den Anliegern 90 Prozent des Herstellungsaufwands bei der Erschließung einer Straße in Rechnung stellen.
Die Kommunen würden ihrerseits Einnahmeausfälle beklagen. „Die Regelung ist allerdings mit einem Vorlauf von fünf Jahren in Kraft getreten, sodass für die Kommunen genug Zeit gewesen wäre, hierauf zu reagieren“, heißt es im Antrag der Freien Wähler. Weiter: „Wer sich mehr als 25 Jahre mit der Fertigstellung einer Straße Zeit lässt, muss selbst für die Kosten aufkommen.“
2017 und 2018 hatten die Freien Wähler in einer breit angelegten Kampagne die Abschaffung der „Strabs“ eingefordert. Anfangs waren sie dafür von vielen belächelt worden, am Ende konnten sie sich aber durchsetzen.








