Festnahme in Kolumbien

Flucht aus Psychiatrie - Rückflug kostet 195.000 Euro

Der 34-Jährige war am 16. August von einem unbegleiteten Ausgang aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen nicht mehr zurückgekommen. (Archivbild)

Der 34-Jährige war am 16. August von einem unbegleiteten Ausgang aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen nicht mehr zurückgekommen. (Archivbild)

Von dpa

Er entkam von Erlangen bis nach Kolumbien: Die Fahndung nach einem aus der Psychiatrie entwichenen 34-Jährigen sorgte im Sommer über Wochen für große Aufmerksamkeit. Nun gab die Staatsanwaltschaft Ansbach bekannt: Die Kosten für den Rückflug des Mannes nach Deutschland belaufen sich auf 195.000 Euro. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Grund für die hohe Summe ist demnach unter anderem, dass die Behörden einen Sonderflug organisierten, also eine Maschine charterten. Ein Linienflug kam nach Angaben von Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, nicht infrage. Für einen Direktflug nach Deutschland seien sie auf eine Fluggesellschaft angewiesen gewesen, die gefesselte Passagiere mitnehme. Da sich dies nicht umsetzen ließ, fiel die Entscheidung zum Charterflug.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Kosten bei dem 34-Jährigen geltend machen kann. Zunächst kommt der Freistaat Bayern dafür auf.

Bei dem 34-Jährigen handelt es sich um den früheren Amokläufer von Ansbach im Jahr 2009. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Seit Beginn des Jahres durfte der Mann als Teil der Therapie regelmäßig die Forensische Psychiatrie in Erlangen zu Tagesausgängen verlassen. Von der behandelnden Klinik wird er heute als ungefährlich eingestuft.

Am 16. August kehrte der 34-Jährige von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr zurück. Die Spur der Ermittler von Landes- und Bundeskriminalamt führte letztlich bis nach Kolumbien. Anfang September informierte die Staatsanwaltschaft über seine Festnahme. Strafbar machte sich der 34-Jährige nicht. Sein Entweichen gilt lediglich als Verstoß gegen die Hausordnung. Er muss aber mit der Rücknahme sämtlicher Lockerungsmaßnahmen rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Ansbach vermutet, dass der Mann Helfer hatte und durchleuchtet das Umfeld und mögliche Kontakte des Mannes.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.