Strafbefehl rechtskräftig

Erpel unter Trampolin eingesperrt - Geldstrafe

Die Frau hatte einen Stockenten-Erpel unter einem Trampolin eingesperrt. (Archivbild)

Die Frau hatte einen Stockenten-Erpel unter einem Trampolin eingesperrt. (Archivbild)

Von dpa

Wegen der Haltung eines wilden Erpels, eingezäunt unter einem Trampolin, muss eine Frau aus Oberbayern eine Geldstrafe zahlen. Die Halterin aus der Gemeinde Chiemsee (Landkreis Rosenheim), die drei Inseln im gleichnamigen Gewässer umfasst, sei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Jagd- und Naturschutzrecht zur Zahlung von 6.000 Euro verurteilt worden, teilte das Amtsgericht Rosenheim mit. Ein entsprechender Strafbefehl über 60 Tagessätze sei rechtskräftig.

Laut Polizei ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Wildtiere ohne Genehmigung zu fangen und zu halten. Wildenten, zu denen auch die in Deutschland weit verbreiteten Stockenten zählen, gehören zu den jagdbaren Vogelarten. Das Halten dieser Tiere ist nur mit jagdrechtlicher Erlaubnis zulässig.

Die Frau hatte laut Polizei den Erpel mehr als ein Jahr lang unter den nicht artgerechten Umständen in dem Garten am Chiemsee gehalten. Im Sommer 2024 sei das „augenscheinlich nicht gesunde“ Tier nach einer Kontrolle mit Experten des Veterinäramts zu einem Tierarzt gebracht worden. Der Erpel habe nicht mehr in freier Wildbahn leben können und sei deshalb eingeschläfert worden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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