Garmisch-Partenkirchen

Ein Freispruch nach Zugunglück rechtskräftig

Fünf Menschen kamen bei dem Unglück ums Leben. (Archivfoto)

Fünf Menschen kamen bei dem Unglück ums Leben. (Archivfoto)

Von dpa

Nach dem Zugunglück von Burgrain mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten ist das Gerichtsverfahren für den angeklagten Fahrdienstleiter endgültig vorbei. Der Freispruch des Mannes ist rechtskräftig geworden, wie das Landgericht München II mitteilte. Das Gericht hatte ihn vor einer Woche von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt, als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten - der Fahrdienstleiter und ein Bezirksleiter - das Unglück hätten verhindern können. Der Fahrdienstleiter hatte den Funkspruch eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. Der Bezirksleiter soll Sanierungsarbeiten verzögert haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen für beide Männer gefordert, diese Einschätzung teilte das Gericht jedoch nicht.

Gegen den Freispruch für den Bezirksleiter hat die Anklagebehörde Rechtsmittel eingelegt. Für ihn ist der Fall also noch nicht vorbei. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun über die Revision entscheiden. Von den Nebenklägern - Betroffenen und Angehörige von Gestorbenen - hat nach Gerichtsangaben niemand Rechtsmittel eingelegt.

Beide Angeklagten hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderte nach dem Ende des Prozesses um das schwere Zugunglück eine radikale Bahnreform. „Das Urteil zeigt: Schuld hat ein über Jahrzehnte kaputt gespartes Bahnsystem“, sagte der bayerische GDL-Bezirksvorsitzende Uwe Böhm. Einzelne Eisenbahner dürften nicht für diese strukturellen Defizite und die Bahnpolitik verantwortlich gemacht werden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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