160 Kilometer Verfolgungsjagd

Deutscher Raser wegen Mordversuchs in Österreich verurteilt

Der Mann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)

Der Mann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)

Von dpa

Ein deutscher Autofahrer ist nach einer spektakulären Fahrt in Österreich unter anderem wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige war mit 150 Kilometern pro Stunde (km/h) auf einen Bauarbeiter zugerast und hatte sich eine 160 Kilometer lange Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Das Urteil des Landesgerichts Wels in Oberösterreich ist nicht rechtskräftig. Der Mann stammt aus dem Raum Darmstadt in Hessen, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Der Angeklagte war am 9. Februar in Deutschland losgefahren und geriet in den Abendstunden auf einer Autobahn bei Wels in einen Stau. Statt zu warten, schlängelte er sich durch die Fahrzeugkolonne und fuhr trotz einer Straßensperre in einen Baustellenbereich ein, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete. Dort sei er mit Tempo 150 auf einen Arbeiter zugefahren, der noch im letzten Moment zur Seite springen konnte. Dies wertete das Gericht als Mordversuch.

Mit bis zu 240 km/h bis knapp vor Wien geflohen

Danach floh der Fahrer mit seinem Fahrzeug in Richtung Osten. Dabei erreichte er demnach Geschwindigkeiten von bis zu 240 km/h und versuchte mehrfach, Polizeiautos zu rammen. Schließlich gelang es Beamten, den Mann in der Nähe von Wien zu stoppen. Das Tempolimit in Österreich liegt bei 130 km/h.

Der Angeklagte begründete sein Verhalten vor Gericht mit Stress wegen finanziellen Problemen. Seine Schwester behauptete als Zeugin hingegen, dass er an Wahnvorstellungen und Halluzinationen leide. Eine psychiatrische Sachverständige stellte jedoch keine psychischen Erkrankungen fest.

Der Raser bekannte sich mit Ausnahme des versuchten Mordes weitgehend schuldig. Der 30-Jährige war auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung angeklagt. Er wurde auch in diesen Punkten schuldig gesprochen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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