Kritische Infrastruktur

Bayern warnt vor rechtlichen Lücken bei der Videoüberwachung

«Wir wollen nicht, dass Datenschutz Täterschutz ist und Täter sollen sich auch nicht sicher fühlen», erklärte Staatskanzleichef Florian Hermann. (Archivbild)

«Wir wollen nicht, dass Datenschutz Täterschutz ist und Täter sollen sich auch nicht sicher fühlen», erklärte Staatskanzleichef Florian Hermann. (Archivbild)

Wahl-O-Mat
Von dpa

In Deutschland erschwert aus der Sicht Bayerns eine rechtliche Lücke die Überwachung der kritischen Infrastruktur. Zum besseren Schutz vor Drohnenüberflügen, Sabotageakten und hybriden Angriffen fordert der Freistaat daher von der Bundesregierung mehr Spielräume bei der Videoüberwachung. Die Staatsregierung will nun per Initiative im Bundesrat eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durchsetzen, um Betreiber kritischer Infrastruktur zu stärken. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach nach einer Sitzung des Kabinetts von guten Erfolgsaussichten.

„Da geht es darum, eine rechtliche Lücke zu schließen, um Videoüberwachung rechtssicher zu ermöglichen“, erklärte Herrmann. Konkret fordert der Freistaat von der Bundesregierung, Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes so anzupassen, dass im Umfeld etwa von Umspannwerken, Rüstungsunternehmen und anderer privater sicherheitsrelevanter Anlagen künftig mehr Befugnisse zur Sicherung möglich sind - in erster Linie zur Videoüberwachung. Gefahren müssen der Staatsregierung zufolge bereits an Zugängen, Werksgrenzen und im Vorfeld der Anlagen erkannt werden können.

Zum Schutz der kritischen Infrastruktur: Bayern fordert mehr Möglichkeiten für private Betreiber bei der Videoüberwachung ihrer Anlagen. (Archivbild)

Zum Schutz der kritischen Infrastruktur: Bayern fordert mehr Möglichkeiten für private Betreiber bei der Videoüberwachung ihrer Anlagen. (Archivbild)

Klare Regelungen für Videoüberwachung gefordert

Daher werden in dem Entschließungsantrag „praxistaugliche“ Regelungen gefordert, um privaten Betreibern von kritischer Infrastruktur Videoüberwachung auch in öffentlich zugänglichen Bereichen bis zu 50 Meter vor der Anlagengrenze zu ermöglichen. Ferner sollen die erhobenen Daten bis zu einem Jahr gespeichert werden können. Und: „Die Datennutzung soll dann auch für die Aufklärung von Sicherheitsvorfällen möglich sein“, erklärte Hermann - beispielsweise bei Ausspähversuchen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

„Wir wollen nicht, dass Datenschutz Täterschutz ist und Täter sollen sich auch nicht sicher fühlen“. Demnach ist es aus Sicht der bayerischen Staatsregierung nötig, dass der Bund die Spielräume in Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung ausschöpft und klare gesetzliche Grundlagen schafft. „Am Ende sollen die Täter nicht vom Datenschutz profitieren, sondern es sollen die Betreiber geschützt werden“, sagte der CSU-Politiker.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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