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Bayern führt ab 1. Mai landesweit Behördennummer 115 ein

Arne Dedert/dpa
Ab Ende Juni wird die Behördennummer 115 auch in Bayern landesweit erreichbar sein - in vielen anderen Bundesländern gibt es die Einheitsnummer schon seit vielen Jahren. (Illustration)
15 Jahren nach dem Start des Regelbetriebes ist die bundesweite Behördennummer 115 ab 1. Mai auch in Bayern landesweit verfügbar. Der Freistaat trete dem bundesweiten 115-Verbund bei, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Ministerrates in München mit.
Ziel sei es, den telefonischen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung zu verbessern. Damit stehe künftig eine bayernweite telefonische Anlaufstelle zur Verfügung, die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Verwaltungsleistungen schnell und unkompliziert unterstütze.
Ähnlich wie die bekannten Notrufnummern 110 und 112 steht die 115 als leicht merkbare einheitliche Telefonnummer für Anliegen rund um staatliche und kommunale Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger erreichen den Service montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr. In einigen bayerischen Kommunen, etwa in der Landeshauptstadt München, war das Angebot bereits zuvor verfügbar.
Mit der Anbindung an die 115 baue Bayern den telefonischen Bürgerservice weiter aus und setze zugleich bundesweite Vorgaben zum Zugang zu Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz um. Die bestehende Servicenummer der Staatsregierung, „Bayern direkt“ unter 089/122220, und kommunale Services bleiben den Angaben zufolge weiterhin als eigenständige Angebote erreichbar. Sie ergänzten sich und sorgten gemeinsam für einen niederschwelligen und bürgerfreundlichen Zugang zur Verwaltung.
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung: Das Team der Behördennummer 115 beantwortet alle Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können auch gehörlose und hörbehinderte Menschen die Behördennummer unter Gebärdentelefon - Behördennumer 115 nutzen. Bayern gehörte zu den letzten Bundesländern, die bisher eine flächendeckende Umsetzung nicht realisiert hatten.








