Mangel mit gravierenden Folgen

Barmer: Bayerns Pflegebedürftige zu selten beim Zahnarzt

Viele Pflegebedürftige können nicht aus eigener Kraft zum Zahnarzt kommen. (Symbolbild)

Viele Pflegebedürftige können nicht aus eigener Kraft zum Zahnarzt kommen. (Symbolbild)

Von dpa

Um die Zahngesundheit von Pflegebedürftigen zu verbessern, können Zahnärztinnen und -ärzte seit einigen Jahren Vorsorgeuntersuchungen bei den Betroffenen gesondert abrechnen. Doch zuletzt erhielten nach Auskunft der Krankenkasse Barmer nicht einmal ein Drittel aller Pflegebedürftigen in bayerischen Heimen diese präventiv ausgerichteten Untersuchungen. Bei den Zuhause lebenden Pflegebedürftigen waren es nach den jüngsten Zahlen von 2024 sogar nur 2,4 Prozent.

Mit teils schlimmen Folgen: Kaputte Zähne, eine schlecht sitzende Prothese oder Zahnfleischentzündungen können das Kauen und Schlucken massiv erschweren. Viele Betroffene essen dann weniger oder meiden bestimmte Lebensmittel. „Die möglichen Folgen sind Mangelernährung, Gewichtsverlust und Schwäche, was gerade für pflegebedürftige Menschen besonders gravierend ist“, erläuterte die Kasse.

Entzündetes Zahnfleisch oder eine schlechtsitzende Prothese können schlimme Folgen haben. (Symbolbild)

Entzündetes Zahnfleisch oder eine schlechtsitzende Prothese können schlimme Folgen haben. (Symbolbild)

Barmer-Landesgeschäftsführer Alfred Kindshofer betonte deshalb im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in München: „Mundgesundheit ist ein wichtiger Teil der Lebensqualität und trägt zur allgemeinen Gesundheit bei. Pflegebedürftige Menschen dürfen beim Zugang zu zahnärztlicher Vorsorge nicht abgehängt werden.“

Zwar hat sich die zahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger
Menschen in Bayern in den vergangenen Jahren leicht verbessert: Während im Jahr 2018, als die speziellen Abrechnungsmöglichkeiten eingeführt wurden, rund 49 Prozent der ambulant Gepflegten zumindest einmal im Jahr Kontakt zu einem Zahnarzt hatten, waren es 2024 fast 56 Prozent. Bei Pflegebedürftigen in Heimen stieg der Anteil von knapp 46 auf gut 50 Prozent.

In diese Statistik fällt allerdings jeglicher Kontakt mit einem Zahnmediziner - also etwa auch, wenn eine Prothese repariert oder ein Zahn gezogen werden muss. Die neuen, auf Prävention zielenden Gebührennummern für das Erheben eines Mundgesundheitsstatus bei Pflegebedürftigen samt Mundgesundheitsplan und Aufklärung werden hingegen bedeutend seltener abgerechnet: Im Jahr 2024 nur bei 30,9 Prozent der stationär Gepflegten.

Auch wenn dies ein Plus von rund neun Prozentpunkten zu 2018 ist, liegt Bayern damit noch immer deutlich unter dem Bundesschnitt von 34,6 Prozent. Zum Vergleich: Beim Spitzenreiter Berlin sind es knapp 46 Prozent, in Sachsen fast 43 Prozent.

Im ambulanten Bereich stagniert die Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorge bei Pflegebedürftigen sogar bei niedrigen 2,4 Prozent. Damit liegt der Freistaat ebenfalls deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 3,3 Prozent. Auch hier sticht Sachsen mit 9 Prozent positiv heraus.

Da für viele Pflegebedürftige der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich ist, müsse Prävention vor Ort stattfinden, betont Kindshofer. Zuletzt verfügten 756 der 2.146 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bayern über einen entsprechenden Vertrag mit einer Zahnarztpraxis. Das sind rund 35 Prozent aller Einrichtungen - ein Anstieg um nicht einmal sechs Punkte seit 2019, als eine Gesetzesänderung mit verpflichtenden Kooperationsverträgen die Situation zusätzlich zu den neuen Abrechnungsmöglichkeiten verbessern sollte.

In diesem guten Drittel aller Heime werden vier Fünftel aller präventiven Untersuchungen bei stationär betreuten Pflegebedürftigen durchgeführt. „Wo Pflegeeinrichtungen und Zahnarztpraxen eng zusammenarbeiten, profitieren Pflegebedürftige von einer besseren Versorgung. Dieses Erfolgsmodell sollte weiter ausgebaut werden“, bilanziert Kindshofer.

Die Barmer hatte für ihre Analyse die Abrechnungsdaten ihrer mehr als 400.000 Versicherten im Alter von mehr als 65 Jahren in Bayern ausgewertet. Aufgrund der breiten Basis gelten diese Ergebnisse den Angaben zufolge als repräsentativ für den Freistaat.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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