Prozessauftakt
Nach Tod von Baby - Pflegemutter weist Vorwürfe zurück

Pia Bayer/dpa
Sie habe keinen Grund gehabt, das Kind zu schütteln, erklärte die 33 Jahre alte Angeklagte über ihre Verteidiger.
Eine 33-Jährige aus dem Landkreis Bamberg soll ihr anderthalb Jahre altes Pflegekind so stark geschüttelt haben, dass es an den Verletzungen starb. Wegen Totschlags steht die Frau ab Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Bamberg. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, die Verletzungen des Kindes billigend in Kauf genommen zu haben.
Das 21 Monate alte Kind kam am 8. Dezember 2024 mit lebensgefährlichen inneren Verletzungen in ein Krankenhaus, wo es zwei Tage später starb. Schnell kam der Verdacht auf, dass äußere Gewalteinwirkung Grund für die Verletzungen des Kindes sein dürften.
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft richteten sich zunächst gegen beide Pflegeeltern. Letztlich kamen die Ermittler aber zum Schluss, dass die damals 32 Jahre alte Pflegemutter die Verletzungen des knapp zwei Jahre alten Kindes verursacht haben soll. Die Frau kam daraufhin in U-Haft.
Die leibliche Mutter des Kindes ist Nebenklägerin in dem Verfahren. Es sind fünf weitere Termine bis zum 5. Dezember geplant.

Pia Bayer/dpa
Die Staatsanwaltschaft wirft der 33-Jährigen vor, die Verletzungen des 21 Monate alten Mädchens billigend in Kauf genommen zu haben.
Zum Prozessauftakt am Landgericht Bamberg erklärte die 33-Jährige über ihre beiden Verteidiger: „Ich bin erschüttert über den Vorwurf, der mir gemacht wird.“ Sie habe keinen Grund gehabt, das Kind zu schütteln, es sei kein Schreikind gewesen. Den Vorwurf des Totschlags weist sie zurück.
„Es war der Tiefpunkt meines Lebens“, sagte die Angeklagte zum Tod des Mädchens. „Ich hatte nie einen Grund, ein Kind zu verletzen“, fügte sie hinzu. „Das Wohl der Kinder war mir das Wichtigste überhaupt.“ Nähere Angaben zu dem Vorfall wollte die 33-Jährige nicht machen. Ihr Mann beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die damals beteiligten Polizisten sagten dagegen vor Gericht, die Angeklagte habe angegeben, dass Kind sei plötzlich in sich zusammengefallen, als sie es an dem Abend aus dem Bett gehoben habe. Ein Kriminalbeamter schilderte zudem seinen Eindruck, dass die Pflegeeltern ihre Aussagen vor der Vernehmung abgesprochen hätten. Der Notarzt schilderte den Polizisten eine weitere Version: Ihm sei berichtet worden, das Kind sei im Bad gestolpert und habe sich dann erbrochen.
Im Klinikum stellten die Ärzte schließlich eine Hirnblutung bei dem Mädchen fest. Für die behandelnde Ärztin gab es zu dem Zeitpunkt nur zwei Erklärungen: Das Baby wurde stark geschüttelt oder es besteht eine genetisch bedingte Gerinnungsstörung. Letzteres schließen die Ermittler aus. Nach dem Tod der kleinen Klara werden ihre Pflegeeltern festgenommen. Der Verdacht gegen den Mann erhärtete sich laut den Ermittlern nicht. Die 33-Jährige sitzt dagegen seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft.
Seit dem 15. November 2024 hatten sich die beiden um die kleine Klara gekümmert. Die Familie hatte bereits zwei weitere Pflegekinder. Sie kamen nach der vorläufigen Festnahme der Pflegeeltern in die Obhut des Jugendamtes. Die leibliche Mutter von Klara hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Ein Urteil könnte am 5. Dezember verkündet werden.








