Kriminalität

Prozess um toten Säugling nach Hausgeburt auf Eis gelegt

Mutter und Großmutter müssen sich nach einer misslungenen Hausgeburt vor Gericht verantworten.

Mutter und Großmutter müssen sich nach einer misslungenen Hausgeburt vor Gericht verantworten.

Von dpa

Der Prozess um eine misslungene Hausgeburt in Schwaben, in deren Folge das Neugeborene gestorben war, wird bis auf weiteres ausgesetzt. Zunächst soll ein gynäkologisches Gutachten eingeholt werden. Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm geht es um die Frage, ob sich die 30 Jahre alte Mutter des gestorbenen Säuglings sowie deren 58 Jahre alte Mutter der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben.

Die beiden Frauen hatten laut Anklage die Hausgeburt ohne ärztliche Hilfe geplant. Obwohl beim Einsetzen der Wehen bekannt war, dass das Kind in einer schwierigen Beckenlage war, sollen die Frauen kein medizinisches Fachpersonal alarmiert haben.

Auch unmittelbar nach der Geburt des leblosen Säuglings sei keine Hilfe verständigt worden. Erst eine halbe Stunde später wurde laut Anklage der Notarzt gerufen. Das Baby kam dann noch in eine Klinik, wo der kleine Junge aber am Folgetag starb.

Die Öffentlichkeit wurde direkt nach der Anklageverlesung ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde direkt nach der Anklageverlesung ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde direkt nach der Anklageverlesung ausgeschlossen.
Die beiden Frauen sollen trotz Komplikationen nicht rechtzeitig Hilfe geholt haben.
Die beiden Frauen sollen trotz Komplikationen nicht rechtzeitig Hilfe geholt haben.
Die beiden Frauen sollen trotz Komplikationen nicht rechtzeitig Hilfe geholt haben.

Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren gleich nach Verlesung der Anklage ausgeschlossen worden. Es folgte ein zweistündiges Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen mit der Entscheidung, vor der Fortsetzung des Prozesses ein fachärztliches Gutachten einzuholen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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