Rund 1.300 Fälle

Arzt wegen falscher Impfbescheinigungen angeklagt

Der Allgemeinmediziner soll in rund 1.300 Fällen Impfungen im Impfpass seiner Patientinnen und Patienten bescheinigt haben, die er aber nicht verabreicht hatte. (Symbolbild)

Der Allgemeinmediziner soll in rund 1.300 Fällen Impfungen im Impfpass seiner Patientinnen und Patienten bescheinigt haben, die er aber nicht verabreicht hatte. (Symbolbild)

Von dpa

Wegen falscher Impfbescheinigungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg einen Arzt aus Niederbayern angeklagt. Der Allgemeinmediziner habe in rund 1.300 Fällen seinen in der Regel minderjährigen Patientinnen und Patienten Maser-Mumps-Röteln-Impfungen im Impfpass bescheinigt, obwohl diese nicht geimpft gewesen seien, teilte die Anklagebehörde mit. Außerdem soll er die Schein-Impfungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern abgerechnet und diese dadurch um mehr als 21.000 Euro betrogen haben.

Der Verdächtige hat laut der für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg ein umfassendes Geständnis zu den Vorwürfen zwischen Juli 2022 und Juni 2025 abgelegt. Seit Juli 2025 saß er demnach in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl sei aber im vergangenen Oktober gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft. Seit Juni 2025 bestehe für den Mediziner ein vorläufiges Berufsverbot. Das Landgericht Nürnberg muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

Ermittlungen auch gegen die Eltern

In Bayern müssen Kinder ab einem Jahr, die eine Kita oder Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein - sofern kein medizinischer Grund für eine Ausnahme besteht. Die Impfpflicht gilt laut dem Gesundheitsministerium seit dem 1. März 2020.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat deshalb nach eigenen Angaben mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen die Erziehungsberechtigten der jungen Patientinnen und Patienten eingeleitet. Der Vorwurf: Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. „In den hier bislang abgeschlossenen Verfahren wurden jeweils Strafbefehle beim Amtsgericht in Landshut beantragt“, erläuterte Oberstaatsanwalt Daniel Hader.

Masern sind laut dem Ministerium hochansteckend. Eine Ansteckung ist demnach auch ohne direkten Kontakt zu einer infizierten Person möglich. Viren können sich etwa noch zwei Stunden in Räumen halten, in denen sich Infizierte aufgehalten haben. Die Krankheit kann schwere Komplikationen mit sich bringen und tödlich verlaufen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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