Fahrschulen

Nächster Schritt für Führerschein-Reform: Das ist geplant

Zum Jahreswechsel soll die Führerschein-Reform kommen.

Zum Jahreswechsel soll die Führerschein-Reform kommen.

Von dpa

Bei der geplanten Führerschein-Reform kommt der nächste Schritt. Das Bundeskabinett will heute Pläne von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) auf den Weg bringen. Das Ziel der Reform: Die Fahrschulausbildung soll moderner, digitaler und einfacher werden - dadurch sollen die Kosten sinken. Eine Reform ist nur gemeinsam mit den Bundesländern möglich. Schnieder hatte die Vorschläge bereits mit den Verkehrsministern der Länder abgestimmt.

Der Minister hatte im vergangenen Oktober erste Pläne vorgelegt, die er nach einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern im Februar konkretisierte. Im März stellten sich die Länder grundsätzlich hinter die Pläne. Das Ziel Schnieders: die Reform soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Auch bei der Theorie-Prüfung sind Änderungen geplant.
Auch bei der Theorie-Prüfung sind Änderungen geplant.
Auch bei der Theorie-Prüfung sind Änderungen geplant.
Verkehrsminister Schnieder hat Eckpunkte mit den Ländern abgestimmt.
Verkehrsminister Schnieder hat Eckpunkte mit den Ländern abgestimmt.
Verkehrsminister Schnieder hat Eckpunkte mit den Ländern abgestimmt.
Es gab bereits Proteste.
Es gab bereits Proteste.
Es gab bereits Proteste.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz sagte im März: „Unser gemeinsames Ziel ist ein günstiger Preis.“ Im Kabinett sollen am Mittwoch gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden. Eine flankierende Verordnung soll dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt werden.

Im Februar sagte Schnieder: „Der Führerschein ist in Deutschland einfach zu teuer.“ Die Kosten für einen Pkw-Führerschein lägen im Schnitt bei rund 3.400 Euro. In der Spitze gehe das bis auf 4.000 oder 4.500 Euro in einzelnen Regionen hoch. Im Entwurf der Verordnung heißt es, der Erwerb einer Fahrerlaubnis sei für viele Menschen finanziell stark belastend. „Insbesondere digitale Lehr- und Lernformen werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt.“

Das soll sich nun ändern. Fahrschulen sollen außerdem von bürokratischen Vorschriften entlastet werden. Im Gesetzentwurf heißt es: „Durch die Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Anforderungen wird insgesamt eine Senkung der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erwartet.“

Schnieder wollte aber kein „Preisschild“ an die Reform hängen. Die Bundesregierung wolle den Fahrschulen Spielräume eröffnen - entscheidend sei dann, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Der Minister betonte zugleich: Die Reform gehe nicht zulasten der Verkehrssicherheit.

  • Digitaler Unterricht statt Präsenzpflicht: Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen sich künftig aussuchen dürfen, ob sie ihr Wissen per App zu Hause, hybrid in einer Fahrschule oder wie bisher in Präsenz absolvieren möchten. Die Fahrschulen sollen entscheiden können, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das soll Kosten senken und Zeit für Fahrschüler sparen.
  • Weniger Bürokratie: Fahrschulen sollen entlastet werden, viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sollen wegfallen.
  • Theoretische Prüfung: Das Bewertungssystem soll vereinfacht werden. Jede Frage soll künftig nur mit einem Punkt bewertet werden. Bisher gibt es eine gewichtete Bewertung jeder einzelnen Prüfungsfrage mit zwei bis fünf Fehlerpunkten. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen laut Ministerium aber nicht falsch beantwortet werden. Der Fragenkatalog soll zudem verringert werden.
  • Weniger Sonderfahrten: Beim Pkw-Führerschein sind bisher insgesamt zwölf Sonderfahrten je 45 Minuten vorgeschrieben - Überland, Autobahn und Nachtfahrt. Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Wie viele Stunden erforderlich sind, soll von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen.
  • Praktische Fahrprüfung: Bei der Klasse B beträgt die Fahrzeit aktuell 30 Minuten und die Prüfungsdauer 55 Minuten - Ein- und Ausparken etwa gehören nicht zur Fahrzeit. Die Fahrzeit soll nun auf das EU-Mindestmaß verringert werden, um mehr Prüfungen pro Tag durchzuführen und damit Wartezeiten zu verkürzen. Für Pkw soll die Mindestfahrzeit künftig 25 Minuten betragen, die Prüfungsdauer 40 Minuten.
  • Mehr Preistransparenz: Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in einer zentralen Datenbank veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten dann nutzen.
  • Laienausbildung: Geplant ist eine „Experimentierklausel“. Die Grundidee: Bereits im Rahmen der Fahrausbildung sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler deutlich mehr Fahrpraxis gewinnen - und damit besser auf die Prüfung vorbereitet werden. Voraussetzung: die Fahrschüler müssen die theoretische Prüfung bestanden und sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben. Die Laienausbilder müssen unter anderem seit mindestens sieben Jahren den Pkw-Führerschein haben und in einem „besonderen Näheverhältnis“ zum Fahrschüler stehen. Das können also etwa Eltern sein.

Seit den Ankündigungen Schnieders, dass der Führerschein günstiger werden solle, ist laut früheren Angaben von Fahrlehrerverbänden in vielen Fahrschulen die Zahl der Anmeldungen eingebrochen. Viele potenzielle Fahrschüler warteten ab, bis der Führerschein günstiger wird.

In einem Papier der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände werden Reformvorschläge kritisiert. So wird ein reiner Online-Unterricht abgelehnt. Der Verband spricht sich außerdem gegen eine Kürzung der Fragenkataloge aus - ebenso wie gegen eine Verringerung der Sonderfahrten. „Sonderfahrten haben in den letzten Jahrzehnten wesentlich zur Reduzierung jugendlicher Verkehrsunfallopfer beigetragen.“ Die „Einführung einer Ausbildung von Laien durch Laien“ wird strikt abgelehnt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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