Rückschlag für Tech-Milliardär

Musks X scheitert mit Klage gegen abtrünnige Werbekunden

Die Klage von Elon Musks Online-Plattform X gegen abtrünnige Werbekunden wurde abgeschmettert. (Archivbild)

Die Klage von Elon Musks Online-Plattform X gegen abtrünnige Werbekunden wurde abgeschmettert. (Archivbild)

Von dpa

Elon Musks Online-Plattform X ist mit einer Klage gegen mehrere große Werbekunden gescheitert, die Anzeigen vom Twitter-Nachfolgedienst abzogen. Unter anderem habe X den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nicht belegen können, entschied eine Richterin in Texas und wies die Klage ab.

Musks Plattform war im August 2024 vor Gericht gezogen. Ihre Vorwürfe richteten sich gegen bekannte Unternehmen wie den Konsumgüter-Riesen Unilever, den Lebensmittel-Konzern Mars und den Spielzeughersteller Lego sowie gegen eine Vereinigung von Werbetreibenden.

Die Firmen hatten ihre Werbeaktivitäten bei Twitter und später X reduziert oder ganz eingestellt - aus Sorge, dass nach der von Musk verfügten Lockerung der Regeln für Inhalte ihre Anzeigen in rufschädigendem Kontext neben extremistischen Beiträgen auftauchen könnten.

Musk beklagte mehrfach, dass sich infolge der Abwanderung großer und kleiner Werbekunden nach der Übernahme von Twitter im Oktober 2022 durch ihn die Anzeigenerlöse in etwa halbiert hätten.

X sprach in der Klage von einem koordinierten Boykott und einem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Dutzende Mitglieder einer internationalen Organisation von Werbekunden hätten sich abgesprochen, um X mehrere Milliarden US-Dollar vorzuenthalten. Die Klage nahm insbesondere eine Brancheninitiative ins Visier, die Anforderungen an Werbeplattformen aufstellte.

Später brachte Musk die Plattform X in seine KI-Firma xAI ein, die dann wiederum vom ebenfalls von ihm geführten Weltraumunternehmen SpaceX übernommen wurde. Damit ist X für den Fortbestand nicht mehr allein auf das eigene Geschäft oder Geldspritzen direkt von Musk angewiesen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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