Energiepolitik

Neuer Name - aber wie weit geht die Heizungsgesetz-Reform?

Der Koalitionsausschuss hat zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Verfahren vereinbart.

Der Koalitionsausschuss hat zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Verfahren vereinbart.

Von dpa

Die Grünen kritisieren die Vertagung der schwarz-roten Koalition über eine Entscheidung zur Reform des Heizungsgesetzes. „Entgegen all ihrer Versprechungen, Eckpunkte noch in diesem Jahr vorzulegen, verschiebt die Regierung die Entscheidung einfach ins neue Jahr und lässt die Menschen weiterhin im Unklaren“, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi. „Das ist verantwortungslos gegenüber Haushalten, Handwerk und Industrie, die endlich Klarheit brauchen in Bezug auf Heizungstausch und Sanierung.“

Der Koalitionsausschuss hatte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft Heizungsgesetz genannt, ein Verfahren vereinbart: Bis Ende Januar sollen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker Eckpunkte für eine Reform vorlegen. Die Novelle soll dann Ende Februar vom Kabinett beschlossen werden.

In einem Papier wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Dort heißt es, das Heizungsgesetz werde abgeschafft. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte: „Es wird künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen.“ Das neue Gesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden.

Umstritten ist in der Bundesregierung aber, wie hart der Schnitt werden soll. Dabei geht es vor allem um die zentrale Vorgabe, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Geplant sind umfassende Übergangsregeln. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die CDU strebt eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an. Reiche hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen. Hubertz dagegen warnte vor Rückschritten beim Klimaschutz.

Der Grünen-Energiepolitiker Alhamwi sagte, die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen müsse beibehalten sowie zügig Planungssicherheit hergestellt werden.

Wie geht es weiter beim Heizungsgesetz?

Wie geht es weiter beim Heizungsgesetz?

Bis Ende Januar sollen Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker Eckpunkte für eine Reform vorlegen. Die Novelle soll dann Ende Februar vom Kabinett beschlossen werden.

Die heftig umstrittene GEG-Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gibt aber umfassende Übergangsregeln.

Wie hart soll der Schnitt nun werden? Die Verhandlungen innerhalb der Koalition dürften schwierig werden. Die CDU strebt eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an - Reiche hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen.

Hubertz sowie Umweltminister Carsten Schneider (SPD) dagegen wollen an der 65-Prozent-Vorgabe festhalten. Sie warnen andernfalls vor Rückschritten beim Klimaschutz. Der Gebäudesektor hinkt gesetzlichen Vorgaben bei der Einsparung bei CO2-Emissionen hinterher. Hubertz sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein großer Brocken, aber lösbar.“

„Entgegen all ihrer Versprechungen, Eckpunkte noch in diesem Jahr vorzulegen, verschiebt die Regierung die Entscheidung einfach ins neue Jahr und lässt die Menschen weiterhin im Unklaren“, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, warnte, abrupte Eingriffe in einen funktionierenden Rechtsrahmen oder ein kompletter Systemwechsel würden einem der wenigen derzeit im Wachstum begriffenen Wirtschaftszweige in Deutschland schaden. Mit etwa 300.000 verkauften Geräten werde die Wärmepumpe in diesem Jahr erstmals das am häufigsten verkaufte Heizungssystem sein.

„Wir brauchen zeitnah einen klaren Rahmen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung, um weitere Verunsicherung zu vermeiden“, sagte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. „Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen mit jahrzehntelanger Wirkung.“ Ingbert Liebing, Chef des Stadtwerkeverbandes VKU, sagte, die Zeitschiene von Eckpunkten Ende Januar bis Kabinettsbeschluss Ende Februar zeige, dass es offenbar noch keine Verständigung über die Inhalte gebe.

Christine Wilcken, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, nannte es unbefriedigend, dass es weiterhin keine konkreten Ergebnisse gebe, wie es weitergehe. „Die großen Städte müssen in knapp sieben Monaten ihre kommunalen Wärmepläne vorlegen. Daher brauchen wir sehr schnell Klarheit und Planungssicherheit für die Wärmewende in den Städten.“

Das Heizungsgesetz sei eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. „Der Umstieg auf klimaneutrales Heizen ist eine Riesenherausforderung. Die Städte und ihre Stadtwerke investieren dafür Riesensummen.“ Das Gleiche gelte für Hauseigentümer, die jetzt entscheiden, ob sie sich eine Wärmepumpe anschaffen oder ans Fernwärmenetz anschließen lassen.

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt vorerst nur für Neubaugebiete. Eine wichtige Rolle für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen - ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Milliarden. Politiker von Union und SPD deuteten bereits Änderungen an. So sagte Reiche, Fördermaßnahmen sollten im Zweifel stärker zugeschnitten werden auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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