Zölle

EU-Strafe gegen Google: Trump droht mit „erheblichem Zoll“

Die EU-Kommission hat gegen den US-Konzern eine Strafe von 890 Millionen Euro (eine Mrd. US-Dollar) wegen unfairer Geschäftspraktiken verhängt. (Archivbild)

Die EU-Kommission hat gegen den US-Konzern eine Strafe von 890 Millionen Euro (eine Mrd. US-Dollar) wegen unfairer Geschäftspraktiken verhängt. (Archivbild)

Von dpa

Nach der milliardenschweren EU-Strafe gegen Google hat US-Präsident Donald Trump „einen erheblichen Zoll“ auf Einfuhren aus der Europäischen Union angedroht. „Die Europäische Union wird für dieses illegale und höchst unethische Verhalten, vor dem ich sie wiederholt gewarnt habe, einen sehr hohen Preis zahlen“, schrieb er auf seiner Plattform Truth Social. Zugleich betonte er, dass zunächst eine Untersuchung eingeleitet werde, um damit eine „Abzocke amerikanischer Unternehmen und damit der amerikanischen Steuerzahler“ näher zu beleuchten.

Trump dürfte sich damit auf den Paragrafen 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 berufen. Dieser räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken aktiv zu werden und etwa Zölle zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor Untersuchungen durchgeführt, Kommentare eingeholt und Anhörungen abgehalten wurden.

Der US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hatte am Donnerstagabend auch auf Basis von Paragraf 301 gegen rund 60 Handelspartner wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit neue Zölle verhängt.

Am Donnerstag hatte die Europäische Kommission gegen den US-Konzern eine Strafe von 890 Millionen Euro (eine Mrd. US-Dollar) wegen unfairer Geschäftspraktiken verhängt. Google habe mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt, hieß es zur Begründung.

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen - etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM - prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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