Geschäft in Pandemiezeiten

Masken-Streit über Spahn-Mails geht in nächste Instanz

Matthias Timm freute sich zunächst über einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darüber etwas verflogen. (Archivfoto)

Matthias Timm freute sich zunächst über einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darüber etwas verflogen. (Archivfoto)

Von dpa

Im Streit um eine halbe Milliarde Euro wegen Corona-Maskenlieferungen lässt ein Hamburger Textilhändler nicht locker. Der Geschäftsmann Matthias Timm (57) interpretiert Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem März 2020 als Kaufvertrag und klagt auf Bezahlung.

Vor dem Bonner Landgericht bekam er im Juli in erster Instanz eine Abfuhr. Nun erklärte Timms Anwalt Dennis Geißler von der Kanzlei Ferox Legal der dpa, man habe Berufung eingelegt und arbeite derzeit an einer schriftlichen Begründung dazu. Damit werde sich das Kölner Oberlandesgericht des Sachverhalts annehmen.

Das Bonner Landgericht hatte geurteilt, dass die Mails von Spahn nur eine Interessenbekundung gewesen seien und kein Vertragsabschluss. Außerdem wertete er etwaige Rechtsansprüche als verjährt. Die Vernehmung von Spahn als Zeugen, die der Kläger gefordert hatte, lehnte das Bonner Landgericht ab (Aktenzeichen 1 O 213/25).

Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild)
Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild)
Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild)
Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geißler geht in Berufung. (Archivfoto)
Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geißler geht in Berufung. (Archivfoto)
Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geißler geht in Berufung. (Archivfoto)
Die 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, in der Mitte der Vorsitzende Stefan Bellin, links von ihm der Richter Christian Meurs und rechts der Richter Michael Stiel. (Archivfoto)
Die 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, in der Mitte der Vorsitzende Stefan Bellin, links von ihm der Richter Christian Meurs und rechts der Richter Michael Stiel. (Archivfoto)
Die 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, in der Mitte der Vorsitzende Stefan Bellin, links von ihm der Richter Christian Meurs und rechts der Richter Michael Stiel. (Archivfoto)

„Wir haben die Erfolgsaussichten der Berufung gründlich geprüft und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das Urteil vom Landgericht Bonn Fehler enthalten dürfte“, sagt Anwalt Geißler. Mit Blick auf die Mails von Spahn sagt er: „Es kam ein Vertrag zustande.“ Außerdem habe ein Mahnbescheid von Ende 2023 die Verjährung gehemmt.

Mails vom Minister

Der Masken-Streit geht zurück auf die Anfänge der Corona-Pandemie. Am 8. März 2020 rief Spahn überraschend den Textilhändler Timm an, dessen Firma Pure Fashion Agency etwa mit Restposten handelt und gute Kontakte zu Textilfirmen im Ausland hat. Danach schrieben sich Spahn und der frühere Fußballprofi Timm Mails, die in dem Gerichtsverfahren aktenkundig wurden. Er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn am 9. März 2020. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“.

In der Klage geht es um 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen summieren sich die Forderungen bis heute auf etwa eine halbe Milliarde Euro. Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurden.

Der Rechtsstreit zwischen der Pure Fashion Agency und dem Bundesgesundheitsminister ist gewissermaßen ein Sonderfall in dem Wust an Klagen anderer Händler gegen den Bund, die sich auf ein Ausschreibungsverfahren des Gesundheitsministeriums von Ende März 2022 beziehen: Damals bekam das Ministerium viel mehr Ware vertraglich zugesichert als gedacht. Später lehnte das Ministerium bei einem Großteil die Annahme wegen angeblicher Qualitätsmängel ab oder wegen angeblicher Fristversäumnis, was die Kläger bestreiten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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