Energiekrise

EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte

Zementwerke brauchen viel Strom. (Archivbild)

Zementwerke brauchen viel Strom. (Archivbild)

Von dpa

Angesichts der Energiekrise lockert die EU ihre strengen Regeln für staatliche Beihilfe für begrenzte Zeit und ermöglicht Mitgliedstaaten so Hilfsmaßnahmen für die energieintensive Industrie, Landwirtschaft und den Verkehrsbereich. Die Mitgliedstaaten könnten der energieintensiven Industrie vorübergehend höhere Vergünstigungen beim Strompreis geben und unter anderem Landwirte bei den gestiegenen Kosten für Düngemittel und Kraftstoff entlasten. Die Europäische Kommission hat dafür einen neuen Beihilferahmen eingeführt, der bis Ende Dezember gilt.

Mitgliedstaaten müssen die Brüsseler Behörde wie üblich über geplante Maßnahmen informieren. Die Wettbewerbshüter wollen schnelle Entscheidungen treffen.

Landwirte müssen bald ihre Düngemittel-Vorräte auffüllen. (Symbolbild)

Landwirte müssen bald ihre Düngemittel-Vorräte auffüllen. (Symbolbild)

EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera teilte mit, dass die Umstellung auf eine saubere Wirtschaft weiter nötig sei. „Die Energiewende bleibt die wirksamste Strategie für Europas Autonomie, Wachstum und Resilienz. Die jüngsten Energiepreisanstiege erfordern jedoch ein sofortiges Handeln.“ Der Beihilferahmen solle die Auswirkungen der Krise auf zentrale Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr abfedern.

Konkret können die Mitgliedstaaten den Strompreis für energieintensive Unternehmen nun bis zu einer Höhe von 70 Prozent statt bislang 50 Prozent subventionieren. Brüssel hatte im vergangenen Sommer einen neuen Beihilferahmen präsentiert und damit den Weg dafür freigemacht, dass unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen fließen können, um Strompreise für energieintensive Unternehmen zu senken.

Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage die deutsche Industrie mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission genehmigte Mitte April die Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden Euro. Das Instrument sieht vor, den Preis für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs auf fünf Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen.

Gedacht ist die Unterstützung laut Wirtschaftsministerium für rund 9.500 Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas, Zement oder Halbleiterfertigung. Die Wirtschaft klagt seit langem über im internationalen Vergleich hohe Energiekosten.

Mit einer zeitlich befristeten Anpassung des Beihilferahmens wäre rechtlich auch eine noch höhere Unterstützung möglich. Dies ist aber kein Automatismus.

Die neuen Regeln ermöglichen zudem zusätzliche staatliche Hilfe für Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr. EU-Staaten können bis zu 70 Prozent der Extrakosten für Kraftstoff und Düngemittel tragen. Der Preis für Stickstoffdünger ist stark von Erdgas abhängig und ist dadurch angesichts des Kriegs im Nahen Osten und der Sperrung der Straße von Hormus gestiegen. Stickstoffdünger in der EU ist derzeit nach Angaben der EU-Kommission rund 61 Prozent teurer als im Durchschnitt 2024.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Montag am Rande eines Treffens der europäischen Agrarminister in Luxemburg angekündigt, Deutschland werde prüfen, welche Entlastungen für Landwirte möglich würden. Dabei müsse man aber auch die nationale finanzielle Situation beachten.

Mitgliedstaaten können in diesen Wirtschaftsbereichen nun auch bis zu 50.000 Euro pro Begünstigtem nach einem vereinfachten Verfahren gewähren.

Die Maßnahmen sollen die Betriebe unterstützen und verhindern, dass Unternehmen wegen hoher Energiepreise aus der EU abwandern und Arbeitsplätze wie Wirtschaftskraft verloren gehen.

Die EU-Kommission bekundete zudem erneut ihre Bereitschaft, auf Einzelfallbasis vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, „die unter anderem die Subventionierung der Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Erdgas umfassen können, um die Strombeschaffungskosten insgesamt zu senken“.

Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die EU-Kommission befristete Beihilfemaßnahmen ermöglicht, um die Wirtschaft zu unterstützen und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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