Online-Händler
Kartellamt schränkt Amazons Preisvorgaben ein - Geldzahlung

Rolf Vennenbernd/dpa
Unternehmen mit großer Marktmacht: Rund 60 Prozent des Umsatzes im Online-Handel in Deutschland entfällt auf Amazon.
Wegen rechtswidriger Preisvorgaben verpflichtet das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon erstmals zu einer Geldzahlung. Das Unternehmen soll rund 59 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter in Bonn mitteilten.











