Gläubiger melden sich zu Wort

Batteriekonzern Varta soll zerschlagen werden

Der Konzern hat schon länger mit Problemen zu kämpfen.

Der Konzern hat schon länger mit Problemen zu kämpfen.

Von dpa

Im Ringen um die Zukunft des Batterieherstellers Varta rückt eine Zerschlagung des Unternehmens näher. Wichtige Geldgeber wollen das Geschäft mit Haushaltsbatterien aus dem Konzern herauslösen und sprechen sich für eine neue Eigentümerstruktur aus, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Varta wollte die Mitteilung auf Anfrage nicht kommentieren.

Die sogenannte Ad-hoc-Gläubigergruppe um die Deutsche Bank und die Finanzinvestoren RBC BlueBay, Blantyre und Whitebox begründete ihren Kurswechsel mit der angespannten Finanzlage des Unternehmens mit Sitz im schwäbischen Ellwangen.

Eine unabhängige Analyse der Unternehmensberatung FTI habe ergeben, dass Varta einen operativen Liquiditätsbedarf in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrags habe - also fehlendes Geld für das laufende Geschäft. Hinzu komme erheblicher weiterer Kapitalbedarf, um den Geschäftsbetrieb dauerhaft fortzuführen.

Varta war zuletzt in schwieriges Fahrwasser geraten. Um die Insolvenz zu verhindern, hatte das Unternehmen im Juli 2024 ein Sanierungsverfahren im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes angemeldet. Im Zuge dessen wurden auch die Altaktionäre aus dem Unternehmen gedrängt. Die monatelange Neuaufstellung des Batterieherstellers sei abgeschlossen, hatte Varta Anfang April vergangenen Jahres mitgeteilt.

Trotz intensiver Gespräche habe sich bislang kein Investor oder anderer Beteiligter bereit erklärt, die fehlenden Finanzmittel bereitzustellen, erklärte ein Sprecher der Gläubiger. Die Gruppe sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Herauslösung und Stabilisierung des Geschäftsbereichs Consumer Batterie der tragfähigste Weg sei.

Die Gruppe kündigte an, ihre vertraglichen Rechte aus den Finanzierungsvereinbarungen der Restrukturierung von 2024 auszuüben. Eine Umsetzung steht den Angaben zufolge unter dem Vorbehalt behördlicher und weiterer Genehmigungen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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