Mitbestimmung im Betrieb

Arbeitgeber: Mitwirkung von Betriebsräten auf den Prüfstand

Aus Sicht der Arbeitgeber läuft die Mitbestimmung der Betriebsräte in Unternehmen nicht optimal. (Archivbild)

Aus Sicht der Arbeitgeber läuft die Mitbestimmung der Betriebsräte in Unternehmen nicht optimal. (Archivbild)

Von dpa

Die Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und beschleunigen, um in Krisen und beim Umbau von Unternehmen selbst freier handeln zu können. „Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt.

Konkret fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter anderem, „bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand zu stellen“. Die Mitbestimmung bei „sozialen Angelegenheiten“ sei oft schleppend. So würden notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz „in gefährlicher Weise ausgebremst“, heißt es in einem BDA-Papier.

„Einseitige Regelungsbefugnis“

Notwendig sei eine „einseitige Regelungsbefugnis“ für Arbeitgeber in besonders dringenden Fällen, heißt es weiter. In solchen Eilfällen wollen sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen.

„Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung“, sagte Dulger. „Für Unternehmen muss möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu müssen.“

Klage über Verzögerungen

Grundsätzlich hält das BDA-Papier fest: „Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden.“ Dazu sollen für Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden.

Derzeit könne „der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren“, monieren die Arbeitgeber.

Gemeint sind Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also etwa Werksschließungen oder Entlassungen. Lösungsansatz der Arbeitgeber: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie „rechtssicher“ allein entscheiden können. Betriebsräte könnten nachträglich kontrollieren.

Nur noch wenige Betriebsräte

Außerdem wünschen sie sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssten. Statt nur in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusammenarbeit auch in „betrieblichen Strukturvereinbarungen“ organisieren können. Zudem sollen elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen möglich werden.

Betriebsräte sollten die Interessen der Beschäftigten einbringen, sie seien aber keine „Co-Manager“, sagte Dulger. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und notwendige Veränderungen nur verzögerten, müssten auf den Prüfstand.

Die Vorschläge dürften bei Gewerkschaften auf wenig Gegenliebe stoßen. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hatte ergeben, dass zuletzt nur noch sieben Prozent der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Das sind vor allem große Unternehmen. Nur noch jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft wird noch von einem Betriebsrat vertreten; 1996 war es laut IW noch jeder zweite.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.