Schokolade vs. Haferriegel

Darum setzt Ritter Sport Streit um Quadrat-Haferriegel fort

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Ritter Sport sieht durch den Haferriegel nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild)

Ritter Sport sieht durch den Haferriegel nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild)

Von dpa

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport geht weiter gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker aus Mannheim vor: Das Unternehmen hat Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt, wie das Gericht mitteilte. Ritter Sport will demnach die Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart vom Januar nicht akzeptieren.

Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer gesagt: „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben.“ Das Unternehmen hatte unter anderem auf Unterlassung gegen den Mannheimer Hersteller des Haferriegels geklagt.

Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision.

Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild)
Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild)
Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild)
Wacker-Geschäftsführer: «Wir sind fest davon überzeugt, dass wir im Recht sind». (Archivbild)
Wacker-Geschäftsführer: «Wir sind fest davon überzeugt, dass wir im Recht sind». (Archivbild)
Wacker-Geschäftsführer: «Wir sind fest davon überzeugt, dass wir im Recht sind». (Archivbild)
Die Klage von Ritter Sport wurde in Stuttgart verhandelt. (Archivbild)
Die Klage von Ritter Sport wurde in Stuttgart verhandelt. (Archivbild)
Die Klage von Ritter Sport wurde in Stuttgart verhandelt. (Archivbild)

Das Unternehmen kritisierte nun das Urteil: „Beispielsweise wurde unserer Quadratmarke trotz ihrer enorm hohen Verkehrsbekanntheit der entsprechende Schutz abgesprochen.“ Weil solche Entscheidungen über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben könnten, halte es Ritter Sport für geboten, diese in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Kunden konnten den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack zuletzt nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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