Wegen Polizeikontrolle

Verfolgungsjagd von Regensburg nach Bogen endet mit zwei Verletzten

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Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (Symbolfoto)

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (Symbolfoto)

Wahl-O-Mat
Von Redaktion idowa

Am Donnerstagnachmittag ist ein 33-Jähriger in Regensburg vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Mehrere Verkehrsteilnehmer sind durch die Verfolgungsjagd von Regensburg nach Bogen gefährdet worden. 

Wie die Polizei berichtet, habe sich der Autofahrer gegen 16.20 Uhr einer Verkehrskontrolle entzogen. Er sei in der Landshuter Straße in Regensburg über die Franz-Josef-Strauß-Allee auf die A3 in Fahrtrichtung Passau geflüchtet, wobei er sämtliche Anhaltesignale der Streifenbesatzung ignoriert und andere Verkehrsteilnehmer bei Starkregen durch dichtes Auffahren und riskante Überholmanöver gefährdet haben soll.

Mehrere Streifenbesatzungen nahmen anschließend die Verfolgung auf. Neben dem Fahrer des Autos entdeckten die Beamten noch eine weitere männliche Person im Auto. Kurz vor der Rastanlage Bayerwald Süd kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Autofahrer habe ein anderes Auto gerammt haben und sei einfach weitergefahren. Der Insasse des anderen Autos wurde dabei leicht verletzt. 

Die Flucht endete schließlich im Bereich der Anschlussstelle Bogen, wo der 33-jährige Ukrainer von der Fahrbahn abkam, mit der Schutzplanke kollidierte und sein Auto liegen blieb. Der Fahrer sei fußläufig geflohen, konnte jedoch innerhalb von 30 Minuten festgenommen werden. Infolge des Verkehrsunfalls hatte er sich eine leichte Kopfverletzung zugezogen. Der Beifahrer konnte unverletzt noch an der Unfallstelle festgenommen werden.

Der 33-Jährige gab zu, in den Tagen zuvor Drogen konsumiert zu haben, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Das Fluchtfahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 33-Jährige keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Sein Auto war zudem nicht versichert.

Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg hat die Ermittlungen gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. 

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