Regensburg

Fristverlängerung für das Walzen von Grünflächen in der Oberpfalz

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Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. (Symbolbild)

Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Dieses Jahr verlängert die Regierung die Frist bis zum 2. April.

Wie die Regierung von Oberpfalz mitteilt, haben die Landesanstalt für Landwirtschaft und das Landesamt für Umwelt diese Entscheidung getroffen. Mittels einer Allgemeinverfügung habe man den Beginn des Walzverbots für dieses Jahr für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks auf den 2. April 2025 verschoben. Die offizielle Bekanntgabe der Allgemeinverfügung werde mit dem Regierungsamtsblatt am Donnerstag erfolgen. Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März.

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