„Augenblicksversagen“

Busfahrer muss nach schwerem Busunglück in Regensburg nicht vor Gericht

Nach dem Unfall auf der Nibelungenbrücke muss sich der beschuldigte Busfahrer nicht vor Gericht verantworten, er hat einen Strafbefehl akzeptiert. Doch gibt es Schadensersatzklagen?

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Auf der Nibelungenbrücke reihten sich am 7. Oktober 2024 die Einsatzfahrzeuge.

Auf der Nibelungenbrücke reihten sich am 7. Oktober 2024 die Einsatzfahrzeuge.

Jetzt steht fest: Nach dem schweren Auffahrunfall auf der Nibelungenbrücke im Oktober 2024 muss sich der beschuldigte Busfahrer nicht in einer öffentlichen Hauptverhandlung verantworten.

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