Wieder verurteilt

Amokläufer von Kallmünz soll erneut in Psychatrie

Das Landgericht verurteilt den Amokläufer von Kallmünz wegen versuchter schwerer Körperverletzung erneut zur Unterbringung in einer Psychiatrie.

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Der Beschuldigte und seine Verteidigerin Nathalie Petzendorfer wollen das Urteil nicht akzeptieren und kündigen Revision an.

Der Beschuldigte und seine Verteidigerin Nathalie Petzendorfer wollen das Urteil nicht akzeptieren und kündigen Revision an.

Weil er einer Ärztin des Bezirkskrankenhauses mit einem Kugelschreiber ein Auge ausstechen wollte, wurde der 39-jährige „Amokläufer von Kallmünz“ am Freitag erneut zu einer unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie

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