Mit Pistole bedroht
Nach fingiertem Drogendeal: Haftstrafe für 21-Jährigen wegen Erpressung

Franz Nopper
Der 21-jährige Regensburger hatte schon vor diesem Prozess einiges auf dem Kerbholz. Das erklärt seine langjährige Verurteilung.
Am Mittwoch fällte die Jugendkammer unter Landrichterin Elke Knott ihr Urteil über die zwei jungen Regensburger, die im Stadtnorden einen 16-Jährigen bei einem fingierten Drogendeal mit einer Schusswaffe bedroht, verprügelt und beraubt haben. Während der ältere mit zwei Jahren Haft noch auf Bewährung davonkommt, soll der 21-Jährige ganze fünf Jahre hinter Gitter.
Bereits zum Prozessauftakt am Dienstag hatten beide Angeklagten den Übergriff vom 11. Februar 2025 gestanden. Sie hätten den Burschen aus dem Landkreis Kelheim in den Gewerbepark gelockt, um ihm die 500 Euro abzunehmen, für die er bei ihnen 100 Gramm Haschisch kaufen wollte.
“Ich schwöre, ich knalle dich ab!”
Der 21-jährige habe dabei die Schreckschusspistole mehrfach als Drohmittel eingesetzt: “Ich schwöre, ich knalle dich ab!” Nach einer kurzen Flucht hätten sie ihr Opfer mit speziellen, an den Knöcheln verstärkten Handschuhen verprügelt, so dass er am Kopf mehrere Platzwunden sowie einen gebrochenen Finger erlitt. Weil der 16-Jährige sein Geld aber schon in einer Mülltonne versteckt hatte, zwangen sie ihn, stattdessen sein Handy, ein paar Kopfhörer und seine Bankkarte herauszurücken. Auf ihrem Motorroller fuhren sie schließlich davon.
Der 26-Jährige sei damit der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig, heißt es im Tenor des Urteils. Er hat derzeit eine Arbeit und darf sich in Freiheit bewähren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Bei dem arbeitslosen 21-Jährigen mit einem Drogenproblem kommt einerseits der illegale Waffenbesitz bei dem Überfall hinzu, andererseits ist gegen ihn wohl auch schon eine weitere Verurteilung in einer anderen Strafsache zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft erfolgt. “Unter Einbeziehung” dieser Strafe bildete das Gericht eine neue Gesamtstrafe von nunmehr fünf Jahren. Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.












