Zeitplanänderung
Kliniken: Regener Kreistag entscheidet erst im kommenden Jahr

Thomas Hobelsberger
Blick auf die Arberlandklinik Viechtach. Eine Entscheidung über die Zukunft der Krankenhäuser im Landkreis Regen wird es heuer nicht mehr geben.

Bislang war geplant, dass der Regener Kreistag am 24. November über die Zukunft der Klinikversorgung entscheiden soll. „Diese Sitzung wird nun auf das erste Quartal 2027 verschoben“, sagt Landrat Dr. Ronny Raith. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs, das Landrat Raith und MdL Dr. Stefan Ebner mit der Gesundheitsministerin Judith Gerlach und dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker in München geführt haben.
Der Landkreis, so heißt es in einer Presseerklärung, habe alle notwendigen Daten bereits zugeliefert und damit alle seine Hausaufgaben für eine Entscheidungssitzung im November 2026 gemacht. Man sei aber bei den Planungen bislang davon ausgegangen, dass die sogenannten Leistungsgruppen bis Oktober abschließend zugeteilt würden. Das stelle sich nun aber so dar, dass dies erst bis Ende des Jahres final erfolgt. Im Gespräch habe sich daher eine klare Empfehlung ergeben: „Abwarten, bis die Leistungsgruppen feststehen.“
Leistungsgruppen sind entscheidend
Die Leistungsgruppen werden den Arberlandkliniken zugeteilt und bestimmen, welche medizinischen Leistungen die Kliniken künftig anbieten dürfen. Die Leistungsgruppen lösen damit die bisherige Krankenhausplanung ab, die sich vor allem an Fachabteilungen und der Bettenanzahl orientierte. Nachdem bisher damit gerechnet wurde, dass die Leistungsgruppen im Oktober feststehen, habe man die Entscheidung im November geplant, um möglichst frühzeitig entsprechende Förderanträge stellen zu können. „Der neuen Situation müssen wir Rechnung tragen. Wir müssen wissen, was wir anbieten dürfen, bevor wir in Detailplanungen starten“, stellt Raith fest.
Ferner empfahlen Minister und beteiligte Experten aus den Ministerien, auf alles zu verzichten, was nicht dringend notwendig ist. Insofern ist der Weg klar vorgezeichnet: Wenn entschieden ist, welche Leistungen in den Arberlandkliniken künftig angeboten werden dürfen, dann könne man im Raumprogramm klar definieren, wie das räumliche Angebot sein soll.
Füracker: Keinen Regener Sonderfall
Damit in München über die Höhe der Unterstützung entschieden werden kann, müssten alle Kosten bekannt sein. Finanzminister Füracker habe im Gespräch klar gemacht, dass es keinen Regener Sonderweg geben werde. Sollte es aber ein langfristiges und nachhaltiges Finanzierungskonzept geben, könne man sich über die Finanzierung im Detail noch einmal unterhalten. Sondermittel aus dem Transformationsfonds werde es für die Arberlandkliniken aber nicht geben, denn diese Mittel fließen in den Fördermitteltopf, der in Bayern jedes Jahr für Klinikinvestitionen zur Verfügung steht. Von der Erhöhung der Mittel würde nach Ansicht des Finanzministers aber auch der Landkreis Regen profitieren, wenn eine Investitionsmaßnahme beantragt wird.
Landrat Raith informierte am Freitagmittag die Fraktionssprecher des Kreistages. Im Gespräch war man sich einig, dass man die Kreistagsentscheidung entsprechend verschieben werde. Trotzdem sollen die Planungen für die im Kreistag im Juni vorgestellten Varianten nicht ruhen. Die Suche nach einem möglichen Standort für ein Zentralhaus werde ebenfalls weitergehen. Alle Planungen, die für eine Entscheidung notwendig sind, werden uneingeschränkt weiter betrieben.
Auch MdL Dr. Stefan Ebner nahm am Freitag in einer Pressemitteilung zu der Zeitplanänderung Stellung. „Die Leistungsgruppen legen fest, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus künftig anbieten darf und haben damit auch unmittelbare Auswirkungen auf die Kosten. Gleichzeitig drängt die Zeit. Der Transformationsfonds zur Umsetzung der Krankenhausreform läuft 2035 aus. Aufgrund der bestehenden Fristen erscheint eine Aufnahme in das Krankenhausförderprogramm frühestens im übernächsten Jahr realistisch. Ein Kreistagsbeschluss am 24. November würde keinen zeitlichen Vorsprung ermöglichen“, sagt er und fügt an: „Für mich steht fest: Bei einer Entscheidung dieser Tragweite müssen wir zügig vorankommen, dürfen aber nichts überstürzen. Im Gespräch mit den Ministern und Ministerien der vergangenen Monate, aber auch in dieser Woche, wurden mehrere Optionen erörtert, die jeweils erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Belastung des Landkreises haben.“
Landkreisanteil von 50 bis 160 Millionen Euro
Dabei reiche die Bandbreite des möglichen Landkreisanteils von den im sogenannten Strukturgutachten genannten 160 Millionen Euro über rund 100 Millionen Euro und es ist nicht ausgeschlossen, dass es Richtung 50 Millionen Euro gehen könne. Diese Unterschiede seien für die Bewertung des Vorhabens von zentraler Bedeutung: Ein Kostenanteil von 160 Millionen Euro würde den Landkreis möglicherweise für Jahrzehnte handlungsunfähig machen. Ein Anteil von 50 Millionen Euro hingegen wäre, verteilt über mehrere Jahre, nach seiner Überzeugung grundsätzlich tragbar. Ebner: „Genau deshalb gilt es, jetzt alle Fakten sorgfältig abzuwägen und auf einer belastbaren Grundlage, gerade was die verbleibenden Kosten für den Landkreis betreffen, zu entscheiden.“








