Folge des Pflegeberufegesetzes
Pflegebedürftige müssen Ausbildungsaufschlag zahlen

Mascha Brichta/dpa
Die Ausgestaltung des heuer in Kraft getretenen Pflegeberufegesetzes bringt als Nebeneffekt mit sich, dass Pflegebedürftige einen Aufschlag auf ihre Heimkosten bezahlen müssen.
Ein Straubinger, dessen pflegebedürftige Mutter in einem städtischen Altenheim lebt, hat sich an die Redaktion gewandt. Verärgert. Er hat einen Brief der Bürgerspitalstiftung an seine Mutter dabei.
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