Aus dem Amtsgericht

48-Jähriger wegen Beleidigung eines Polizisten in Straubing vor Gericht

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Bei einer Verkehrskontrolle ist es die Pflicht des Autofahrers, sich durch Personalien, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuweisen.

Bei einer Verkehrskontrolle ist es die Pflicht des Autofahrers, sich durch Personalien, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuweisen.

Eine Anzeige wegen Beleidigung ist keine Seltenheit. Die wenigsten Angeklagten beschreiben einen Tathergang aber mit einer so detaillierten Spannungskurve, wie es hier vor Gericht der Fall ist.

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