Keine Durchfahrt

Hangrutsch-Gefahr: Kreisstraße FS 33 im Kreis Freising bleibt teilweise gesperrt

Artikel vorlesen
Der Landkreis sieht sich aufgrund akuter Gefahrenlage gezwungen, die Durchfahrt in dem gefährdeten Bereich zu sperren. (Symbolbild)

Der Landkreis sieht sich aufgrund akuter Gefahrenlage gezwungen, die Durchfahrt in dem gefährdeten Bereich zu sperren. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im Bereich zwischen Kranzberg und Giesenbach ist es im Juli 2024 zu einer Rutschung an einem Hang gekommen, der direkt neben der Kreisstraße FS 33 liegt. Daraufhin ist durch das Landratsamt zunächst versucht worden, den Hang zu sichern. Die Sicherung des Hangs ist mit einfachen Mitteln nicht möglich gewesen. Die Durchfahrt auf der Straße ist daraufhin für den Verkehr durch eine Sperrung untersagt worden.

Wie ein Sprecher des Landratsamtes Freising mitteilt, wurde der Landkreis nun vor Kurzem durch den involvierten Geologen darüber in Kenntnis gesetzt, dass durch das bereits abgerutschte Material verbunden mit den Regenfällen vergangene Woche zwischenzeitlich die Gefahr besteht, dass neben Erdmassen zusätzlich Teile des Gebäudes oberhalb des Hangrutsches nicht mehr standsicher seien, einbrechen und auf die Straße hinabfallen können.

Der Landkreis sah sich daher aufgrund akuter Gefahrenlage gezwungen, sowohl dem Eigentümer die Nutzung der Maschinenhalle zu untersagen als auch die Durchfahrt auf der Kreisstraße in dem gefährdeten Bereich bei Ast zu sperren, um die Nutzer der Straße vor den Gefahren von herabstürzenden Gebäudeteilen und Erdmassen zu schützen.

In diesem Zuge wurde umgehend auch eine halbseitige Vollsperrung der Straße geprüft, die aber aufgrund der Gefahrenlage derzeit nicht verwirklicht werden kann. Die Durchfahrt wurde daher gesperrt. Die Anwohner können natürlich weiterhin zu ihren südlich oder nördlich liegenden Anwesen von Norden oder Süden her anfahren.

Für eine abschließende Beurteilung der Gefahrenlage ist eine statische Überprüfung und gegebenenfalls Stabilisierung der Gründung des Gebäudes durch den Eigentümer erforderlich. Wenn das Ergebnis der statischen Überprüfung vorliegt, können die weiteren Schritte abgewogen werden.


 

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.