Amtsgericht Landshut
"Bulle" allein ist noch keine Beleidigung

LZ-Archiv/Christine Vinçon
Ein einfaches "Bulle" reicht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine Beleidigung eines Polizisten.
Ohne unschönes Adjektiv keine Beleidigung - darin waren sich Richter Markus Brümmer und Verteidiger Thomas Fauth vergangene Woche vor dem Amtsgericht einig.
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