Amtsgericht Landshut

"Bulle" allein ist noch keine Beleidigung

Ein einfaches 'Bulle' reicht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine Beleidigung eines Polizisten.

Ein einfaches "Bulle" reicht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine Beleidigung eines Polizisten.

Ohne unschönes Adjektiv keine Beleidigung - darin waren sich Richter Markus Brümmer und Verteidiger Thomas Fauth vergangene Woche vor dem Amtsgericht einig.

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