Art der Konzession entscheidend - Aber es gibt auch Grenzfälle
Bars und Kneipen: Wer darf öffnen - und wer nicht?

Christine Vinçon
Draußen ja, drinnen nein: Lokale mit Freiflächen wie die Shisha-Bars in Landshut dürfen zumindest im Außenbereich ihre Gäste bewirten.
Die komplette Schließung der Gastronomie gehört mittlerweile der Vergangenheit an. Speiselokale, Biergärten und Hotelbetriebe dürfen schon seit mehreren Wochen - unter strengen Hygieneauflagen - wieder öffnen.
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