Landkreis Landshut
Vergewaltiger schuf Klima der Angst
Nach drei Hauptverhandlungstagen stand für die Jugendkammer des Landgerichts fest: Der Angeklagte Ismail R. hat in seinem Umfeld ein "Klima der Angst" geschaffen, das es ihm ermöglichte, sich ein 13-jähriges Mädchen über Monate hinweg gefügig zu machen. Der 47-jährige Werksarbeiter der bis zuletzt geschwiegen hatte, wurde daher gestern wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
Im Rahmen eines dem Strafverfahren angehängten Attesionsverfahrens verfügte die Kammer zudem, dass der Angeklagte der 13-Jährigen ein Schmerzensgeld von 10000 Euro zahlen muss. Mit der Höhe des Strafmaßes lag die Kammer unter Vorsitzendem Richter Theo Ziegler nur knapp unter dem Antrag von Staatsanwältin Anneliese Spierer, die für Ismail R. ebenfalls wegen Vergewaltigung in neun Fällen und sexuellen Missbrauchs eines Kindes in acht Fällen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt hatte. Verteidiger Berthold Braunger hatte erwartungsgemäß einen Freispruch seines Mandanten gefordert.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft R. zur Last gelegt, die 13-jährige Tochter seiner Freundin am 21. Januar 2012 angerufen und gebeten zu haben, in seine Wohnung in Vilsbiburg zu kommen. Dort entkleidete er die 13-Jährige gewaltsam und vergewaltigte sie. 17 Fälle listete die Anklageschrift auf, in denen sich der Vorfall vom 21. Januar nicht nur wiederholte: In mindestens vier Fällen soll der Angeklagte den 13-jährigen Sohn einer anderen Frau, mit der er ebenfalls eine Beziehung führte, dazu gezwungen haben, zuzusehen; einmal verlangte er von dem Jungen sogar, das Mädchen ebenfalls zu vergewaltigen.
In der Regel stehe in Prozessen wegen sexuellen Missbrauchs Aussage gegen Aussage, sagte Richter Ziegler in der Urteilsbegründung. Hier habe man nun aber eine besondere Situation gehabt: "Es gab einen Augenzeugen." Der Ziehsohn des Angeklagten habe vor Gericht die Vorfälle eindringlich geschildert und damit die Aussage des Mädchens bestätigt. Wie Ziegler sagte, ist die Kammer davon überzeugt, dass die Mutter des 13-Jährigen, die nach wie vor zu dem Angeklagten steht, versucht hat, hinsichtlich der Aussage ihres Sohnes vor Gericht Druck auf diesen auszuüben. Obwohl er mit Konsequenzen zuhause habe rechnen müssen, sei der 13-Jährige jedoch bei der Wahrheit geblieben: "Wir haben hohen Respekt vor der Aussage des Jungen." Den Umstand, dass er von R. gezwungen worden sei, dem Missbrauch beizuwohnen, habe man nicht als eigenständige rechtliche Tat werten können, so Ziegler. Er sei aber bei der Urteilsbemessung gebührend berücksichtigt worden.
Den Angaben des Mädchens sei man aber ohnehin in allen Punkten gefolgt, sagte Ziegler. Dass die 13-Jährige den Missbrauch so lange ertragen habe, habe mehrere Gründe. Der Angeklagte habe ein "Klima der Angst" geschaffen, in dem es das Mädchen einfach nicht fertiggebracht habe, sich ihrer Mutter, zu der sie ein gutes Verhältnis gehabt habe, anzuvertrauen. R. habe das Mädchen geschlagen und eingeschüchtert. Zudem habe er der 13-Jährigen gedroht, sie werde seinen Ziehsohn -das Mädchen war in diesen verliebt - nicht mehr sehen, wenn sie sich ihm "nicht zur Verfügung" stelle. Zu guter Letzt, so Ziegler, habe die 13-Jährige das Verhältnis zwischen ihrer Mutter und R. nicht stören wollen.
Auch habe die Kammer nicht im Entferntesten ein Motiv erkennen können, weswegen das Mädchen den Angeklagten derart schwer hätte belasten sollen, fuhr Ziegler fort. Zudem spreche die Entstehung der Anzeigenerstattung für die Angaben der 13-Jährigen. Wie die Beweisaufnahme ergeben hatte, waren das Mädchen und der Junge eines Tages im Juni mit Freunden im Schwimmbad, als sie sich vor dem wutentbrannten Angeklagten, der seinen Ziehsohn suchte, zum Bademeister flüchteten. Der Bademeister rief daraufhin die Polizei und dann sprudelte es Zeugen zufolge aus dem Mädchen "auf einmal nur so raus".








