Mit bloßen Händen
Landgericht Landshut: Mann attackierte Ex-Freundin und deren Mutter

Armin Weigel/dpa
Die 22-Jährige konnte verhindern, dass der Angeklagte ihrer Mutter einen Stein auf den Kopf schlug.
Das Mitteilungsbedürfnis im Streifenwagen war groß. In seinem Kopf sei es „vernebelt“, hat ein 35-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Erding am 18. Mai vergangenen Jahres auf dem Weg zur Dienststelle zwei Polizisten berichtet. Er wolle beim Isar-Amper-Klinikum vorstellig werden und sich Tabletten verschreiben lassen. Dann wechselte er flugs das Thema. Seine Ex-Freundin habe ihm erzählt, dass sie sich schon mit einem anderen Mann getroffen habe. Das sei doch unverschämt! Er sei „verletzt und traurig“ gewesen; deswegen sei es „wohl mit ihm durchgegangen“.
Was genau der 35-Jährige damit gemeint hat, blieb offen: „Wir haben keine konkreten Fragen gestellt“, sagte eine Polizistin vor dem Landgericht. Zumindest die Staatsanwaltschaft hat neun Monate später eine klare Vorstellung davon, wie der Kontrollverlust abgelaufen ist: Der 35-Jährige muss sich seit Dienstag wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vor der ersten Strafkammer verantworten. Auf einem Feldweg in Taufkirchen hatte der Baggerfahrer zunächst versucht, seine Ex-Freundin und deren Mutter mit dem Auto zu überfahren. Als dies misslungen war, „fasste der Angeklagte den Entschluss, die beiden Geschädigten auf andere Art und Weise zu töten und begann, sie mit bloßen Händen zu attackieren“, so die Staatsanwaltschaft.
Frauen flüchteten in ein Waldstück
Der von Staatsanwalt Patrick Haseneder vertretenen Anklage zufolge heißt dies konkret, der 35-Jährige warf die Mutter zu Boden, kniete sich auf sie und würgte sie, bis sie kurzzeitig bewusstlos wurde. Zeitgleich schlug er seiner Ex-Freundin mit den Fäusten mehrfach in das Gesicht, zog sie an den Haaren und würgte auch sie. Dann ergriff der 35-Jährige einen faustgroßen Stein und setzte dazu an, diesen auf den Kopf der 63-Jährigen zu schlagen, was die 22-Jährige verhindern konnte. Die Frauen konnten den Angeklagten kurzzeitig beruhigen. Dieser ging zu seinem Auto zurück. Die Frauen flüchteten währenddessen in ein anliegendes Waldstück. Doch der 35-Jährige nahm die Verfolgung auf. Er riss seiner Ex-Freundin einen Ast aus der Hand, den diese zur Verteidigung aufgehoben hatte, und schlug damit mehrfach nach den Frauen. Diese konnten etwa 50 Meter weiter über ein Feld flüchten, ehe der Angeklagte von hinten auf die 22-Jährige sprang und sie zu Boden riss, wo er erneut auf sie einschlug und sie würgte. Nachdem die Frauen ihren Angreifer abermals beruhigen konnten, ließ er laut Anklage „aus freien Stücken von ihnen ab und gab sein Vorhaben, sie zu töten, auf“. Die vielfach verletzten Frauen konnten endgültig die Flucht ergreifen und in einem nahegelegenen Hof die Polizei verständigen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der 35-Jährige bewusst zwischen 19 und 20 Uhr mit seinem Audi zu dem Feldweg begeben hatte, da seine Ex-Freundin um diese Zeit immer mit ihrer Mutter spazieren ging. Als er die Frauen tatsächlich erblickte, fuhr er ihnen in Schrittgeschwindigkeit entgegen. Dann hielt er an. Es entwickelte sich ein Streit. Nach Ende des Gesprächs setzte der Angeklagte sein Fahrzeug etwa 15 Meter zurück, öffnete kurz die Fahrertür und war einen Blick auf den Boden. Dann beschleunigte er unvermittelt auf 25 bis 26 km/h und hielt „zielgerichtet und frontal auf die Geschädigten zu, um diese zu überfahren und zu töten“. Er überrollte das Bein der 22-Jährigen und erfasste deren Mutter im Schulterbereich. Erst zu diesem Zeitpunkt bremste der Angeklagte und prallte gegen einen Baum.
„Vieles erscheint nicht plausibel“
Acht Jahre lang waren der 35-Jährige und die Geschädigte ein Paar. Im März 2025 hatte die 22-Jährige die Beziehung beendet. Vor Gericht wollte der Angeklagte nicht reden: In einer von Verteidiger Georg Karl vorgetragenen Stellungnahme erklärte er, die 22-Jährige und er hätten am Tag des Beziehungsendes noch Geschlechtsverkehr gehabt. Im Folgenden sei man sich immer wieder mal über den Weg gelaufen. Bei einem von seiner Ex initiierten Treffen im April habe man auch wieder Sex gehabt. Ein letztes Mal habe man sich am 17. Mai zufällig im gemeinsamen Fitnessstudio getroffen. Am Tag darauf habe er auf dem Feldweg nach einem Schlüssel suchen wollen, den er seit seinem Auszug vermisst habe; er sei der Meinung gewesen, er habe ihn beim Gassigehen mit dem Hund seiner Ex-Freundin verloren. Es sei Zufall gewesen, dass diese mit ihrer Mutter des Weges gekommen sei. Er habe nur wegwollen und habe daher den Rückwärtsgang eingelegt. Aus dem Auto auf den Boden geschaut habe er, damit er nicht in eine Mulde fahre. Dann habe er einen Blackout gehabt; wirklich erinnern könne er sich erst wieder an seine Festnahme in einer Waschanlage in Taufkirchen. Es tue ihm alles sehr leid, er habe niemanden verletzen wollen. Er biete ein Schmerzensgeld an. „Die Frauen sollen keine Angst vor mir haben“, zitierte Karl aus dem Schreiben seines Mandanten und erklärte dann, dass es vorerst bei dieser Stellungnahme bleiben werde. Beisitzender Richter Konrad Lackner ließ dies nicht unkommentiert: „Wenn Nachfragen nicht erwünscht sind, macht´s keinen Sinn, nachzuhaken. Aber vieles erscheint nicht plausibel.“
Der Prozess wird am Donnerstag unter anderem mit den Aussagen der beiden Geschädigten fortgesetzt.












