Frust weggeklebt
Selbstjustiz bringt 66-jährigen Syrer vor Landshuter Gericht
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Und ist der Wunsch auch noch so groß - es gibt nun einmal Dinge, für die man nicht geeignet ist. Im Fall eines 66-jährigen Syrers ist dies „das Führen eines Kraftfahrzeugs“, wie es im Amtsdeutsch immer so schön heißt.
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