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Bürgerantrag zum katholischen Kindergarten in Buch ist zulässig

Außerdem hat der Gemeinderat dem Nachtragshaushalt zugestimmt

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Der Bürgerantrag für einen gemeindlichen Beitrag zum Erhalt des katholischen Kindergartens St. Irmengard ist zulässig. Das entschied der Bucher Gemeinderat.

Der Bürgerantrag für einen gemeindlichen Beitrag zum Erhalt des katholischen Kindergartens St. Irmengard ist zulässig. Das entschied der Bucher Gemeinderat.

Äußerst gut besucht war am Montag die Sitzung des Bucher Gemeinderats. Dem Vernehmen nach galt das große Interesse dem auf der Tagesordnung stehenden Bürgerantrag für einen gemeindlichen Beitrag zum Erhalt des

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