Landshut
Bienenseuche breitet sich aus

Landratsamt Landshut
Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut hat den ursprünglichen Sperrbezirk (rote Linie) wegen des Ausbruchs der Bienen-Seuche Amerikanische Faulbrut deutlich erweitert, auf drei Kilometer im Umkreis des Ausbruchsorts (blaue Linie).

Das Landratsamt Landshut hat den Bienenseuchen-Sperrbezirk aufgrund des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut mit sofortiger Wirkung erheblich erweitert.
Der Radius, der um die Ortschaft Salzburg (Markt Ergoldsbach) geschlagen worden ist, ist von einem auf drei Kilometer ausgeweitet worden.
Das Sperrgebiet umfasst nun folgende Ortschaften im Landkreis Landshut:
- Neufahrn in Niederbayern
- Neufahrnreut
- Einkreut
- Aumühle
- Eselmühle
- Gämelkofen
- Humpl
- Iffelkofen
- Jellenkofen
- Langenhettenbach
- Winklsaß
- Asenkofen
- Frauenwies bei Ergoldsbach
- Moosmühle
- Salzburg
Im Landkreis Straubing-Bogen sind im Bereich des Gebiets der Marktgemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg einige Anwesen betroffen. Das zuständige Landratsamt des Nachbarlandkreises ist informiert und eingeschaltet.
Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke in diesem Gebiet liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt Landshut (Veterinäramt, Veldener Straße 15, 84036) zu melden. Die Telefonummer lautet 0871/408-4000. Bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.
Umgekehrt gilt, dass, so lange die Allgemeinverfügung in Kraft ist, auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden dürfen. Bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.
Durch die Tierseuche sind nicht die ausgewachsenen Bienen betroffen, sondern die Larven. Die Seuche, die auch Bienen-Pest genannt wird, kann daher zum Aussterben von Bienenvölkern führen. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind.
Von Seiten des Veterinäramts wird darauf hingewiesen, dass keine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig zu befürchten ist. Das Veterinäramt hat wiederholt an die Verbraucher appelliert, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen Honiggläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Es ersucht die Verbraucher, die Honiggläser sorgfältig auszuwaschen oder anderweitig so sicher zu entsorgen, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können. Der Grund: Über Fremd- und oft Billig-Honig in alten Gläsern, den Bienen bei ihren Flügen aufsammeln, sind schon häufig die Erreger der Amerikanischen Faulbrut in heimische Bienenstöcke eingeschleppt worden.








