Wassermangel

Stadtwerke Landau verhängen Bewässerungsverbot: Diese Regeln gelten nun

Die Regelung gilt für das ganze Netz. Was nun verboten ist, welche Ausnahmen gelten und wie lange das Verbot in Kraft bleibt, teilen die Stadtwerke mit.

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Die Stadtwerke in Landau

Die Stadtwerke in Landau

Die Wasserversorgung im Gebiet der Landauer Stadtwerke kommt an ihre Grenzen. „Die aufgrund der anhaltenden Trockenperiode feststellbare erhöhte Wasserförderung um etwa 25 Prozent kann nicht länger aufrechterhalten werden. Auch die prognostizierten Regenfälle in den kommenden Tagen führen aller Voraussicht nach noch nicht zu einer Abmilderung“, teilten die Stadtwerke am Montag in einer Meldung mit.

„Der Verbrauch ist aufgrund der hohen Temperaturen enorm angestiegen“, sagte der stellvertretende Werkleiter Robert Damböck auf Nachfrage unserer Redaktion. „Das belastet das Netz sehr.“ Pumpen, Behälter und quasi sämtliche Bestandteile des Netzes seien stark ausgelastet.

Private Brunnen und Zisternen ausgenommen

Aus „Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ seien die Stadtwerke Landau deshalb gezwungen, mit sofortiger Wirkung ein Bewässerungsverbot für das gesamte Versorgungsgebiet der Stadtwerke Landau zu erlassen. Das sei in Paragraf 15 Absatz 3 der städtischen Wasserabgabesatzung geregelt. Das Bewässerungsverbot gelte ab sofort und bis zum Widerruf des Verbots.

Neben dem Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen, sind auch Poolbefüllungen und privates Autowaschen bis auf Weiteres nicht erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen ist die Bewässerung mit Wasser aus privaten Brunnen oder Regenwasserzisternen. Sobald sich die Situation stabilisiert hat und die Wasserversorgung wieder vollständig gesichert ist, wird das Verbot aufgehoben. Eine entsprechende Mitteilung ergeht durch die Stadtwerke Landau.

Die Trinkwasserversorgung bleibe jedoch gewährleistet, betont Damböck. „Es muss sich keiner Sorgen machen.“ Damit das so bleibt, müssten in der aktuellen Situation aber alle sorgsam mit dem Wasser umgehen und sich an das Bewässerungsverbot halten.

Das Bewässerungsverbot gilt für das gesamte Netz der Stadtwerke Landau. Außerdem versorgen die Stadtwerke Landau auch umliegende Märke und Verbände. Die Abnehmer können selber entscheiden, ob sie sich dem Bewässerungsverbot anschließen. Der Markt Pilsting hat am Montag ebenfalls ein entsprechendes Verbot erlassen. Auch der Wasserbeschaffungsverband Höcking schließt sich an.

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