Änderungsbeschluss

In der Landauer „Ludwigshöhe“ soll dreistöckig gebaut werden

Der Bauausschuss hat den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ludwigshöhe“ mit einer Gegenstimme verabschiedet. Jetzt geht es in die Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Der neue Plan sieht 65 statt 81 Wohnungen in fünf statt neun Wohnblöcken vor.

Der neue Plan sieht 65 statt 81 Wohnungen in fünf statt neun Wohnblöcken vor.

„Ein so volles Haus habe ich erst zweimal erlebt“, hat zweiter Bürgermeister Thomas Lorenz (UWG/FWG) am Donnerstagabend in der Bauausschusssitzung festgestellt – beide Male ging es um das Baugebiet „Ludwigshöhe“. Auch am Donnerstag waren zahlreiche Anwohner in den Rathaussaal gekommen, um die Abstimmung über die Änderung des entsprechenden Bebauungsplans mitzuverfolgen. Mit der Änderung soll es möglich sein, Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen zu errichten, während bislang nur zweistöckige Häuser zulässig waren. Mit einer Gegenstimme wurde der Änderungsbeschluss verabschiedet.

Bevor es zur Abstimmung kam, stellte Bauamtsleiter Michael Schmidt-Ramsin den derzeitigen Planungsstand vor. Ursprünglich wollten Investor Marc Oliver Schultes und sein Architekt Johann Vogginger 81 Wohnungen in neun dreistöckigen Mehrfamilienhäusern auf dem rund 12.600 Quadratmeter großen Areal bauen. Im Rahmen einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung sahen sie sich daraufhin mit dem Ärger der Anwohner konfrontiert – und änderten ihre Pläne.

Am Donnerstag stand der neue Bebauungsplan zur Abstimmung. Obwohl die Anzahl der Wohneinheiten von 81 auf 65 reduziert wurde, ist eine Änderung des bestehenden Baurechts aus den 1970er-Jahren mittels Deckblatt nötig, mit der die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf „maximal drei plus Untergeschoss“ festgelegt wird.

Das Interesse an der öffentlichen Sitzung war groß.

Das Interesse an der öffentlichen Sitzung war groß.

Vier der neun Mehrfamilienhäuser im Norden des Areals sind im neuen Plan durch sechs Parzellen für Einfamilienhäuser ersetzt worden. Bei vier der übrigen fünf Gebäuden soll das obere, dritte Stockwerk zu den Grundstücksgrenzen und nach Süden hin zurückgesetzt werden. Dies diene einem fließenderen Übergang von der Bestandsbebauung zum nachverdichteten Planungsareal, heißt es in der städtebaulichen Begründung im Deckblatt Nr. 15 zum Bebauungsplan „Ludwigshöhe“. Betont wird hier auch der „abwägungsrelevante Grundsatz der Nachverdichtung“, der im Baugebiet „Ludwigshöhe“ mit einer „maßvollen Erhöhung der Geschosszahlen“ verfolgt werde.
Nachdem Schmidt-Ramsin den Plan vorgestellt hatte, bekamen die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. „Gibt es Wortmeldungen? Keine“, stellte Bürgermeister Matthias Kohlmayer (LGM) augenzwinkernd fest, während Lorenz neben ihm bereits die Hand hob. Natürlich gab es Wortmeldungen.

Lorenz bezeichnete die Reduzierung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und die sechs Parzellen für Einfamilienhäuser auf der Nordseite als „gute Lösung“. Ein Problem sei aber nach wie vor die angedachte Höhe der Gebäude. „Von unten sind das vier Geschosse, wegen der Hanglage“, kommentierte er die als Untergeschoss geplante Zufahrt zu den Tiefgaragen.

Antrag auf Vertagung der Entscheidung abgelehnt

Die Entscheidung sollte nicht in der letzten Sitzung des alten Gremiums getroffen werden, sagte Lorenz im Hinblick auf die Veränderungen im Stadtrat nach der Kommunalwahl. Vielmehr solle der neue Ausschuss von Anfang an involviert sein. Deshalb stellte er einen Antrag zur Geschäftsordnung, mit dem Ziel, die Entscheidung zu vertagen.
Kohlmayer widersprach dem: Der jetzige Bauausschuss hätte sich drei Jahre lang „intensiv damit befasst“, es sei an der Zeit, mit „dieser Variante“ in die öffentliche Auslegung zu gehen. Auch die anderen Stadträte sahen das so, für den Antrag auf Vertagung stimmte nur der Antragsteller selbst.

Mit deutlicher Mehrheit hat der Bauausschuss die Änderung des Bebauungsplans „Ludwigshöhe“ auf den Weg gebracht. Er geht nun in die öffentliche Auslegung, der Satzungsbeschluss folgt nach der Behandlung der dort eingereichten Stellungnahmen.

Mit deutlicher Mehrheit hat der Bauausschuss die Änderung des Bebauungsplans „Ludwigshöhe“ auf den Weg gebracht. Er geht nun in die öffentliche Auslegung, der Satzungsbeschluss folgt nach der Behandlung der dort eingereichten Stellungnahmen.

Sebastian Rembeck (CSU) pflichtete dem ersten Bürgermeister in seiner Wortmeldung bei: Die Verantwortung für das Bauprojekt dürfe nicht beim nächsten Gremium liegen. Der Bauausschuss habe sich sogar seit Februar 2021, also bereits seit fünf Jahren, mit der „Ludwigshöhe“ befasst. „Mir fällt kein Projekt ein, dass eine so ausführliche Beplanung hatte“, sagte Rembeck und erwähnte „diverse Gutachten“, die freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung und den intensiven Austausch mit dem Investor. Die öffentliche Auslegung, die auf den Änderungsbeschluss folgt, sei das übliche demokratische Werkzeug, mit dem betroffene Anlieger ihre Einwände „fachgerecht schriftlich“ einbringen könnten. Von einem „Durchpressen“ könne nicht die Rede sein, sagte Rembeck: „Das Gremium, das sich fünf Jahre damit befasst hat, fällt jetzt die Entscheidung.“
Auch Daniel Lang (SPD) sagte, dass man mit der öffentlichen Auslegung in das „eigentliche Beteiligungsverfahren“ eintrete. Änderungen an dem 50 Jahre alten Bebauungsplan seien nötig – und der Kompromiss die Grundlage einer vernünftigen Lösung. Die Nachverdichtung, so Lang, sei wichtig, da der Flächenverbrauch und der schonende Umgang mit Ressourcen „gerade heute“ eine wichtige Rolle spielten.
Heike Aichner (FL) sprach sich ebenfalls dafür aus, den Beschluss zu verabschieden und in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen, „weil die Anwohner dann offiziell ihre Einwände geltend machen können.“ Sie verstehe den Unmut, halte 65 Wohneinheiten auf 12.000 Quadratmetern aber für verträglich, erklärte Aichner.

Deutliche Mehrheit für Bebauungsplanänderung

Wie sich schon in der Diskussion andeutete, wurde der Beschluss mit nur einer Gegenstimme von Thomas Lorenz verabschiedet. Der Bebauungsplan kommt nun in die öffentliche Auslegung, bei der Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange, aber auch betroffene Anwohner 30 Tage Zeit haben, um Stellungnahmen zu dem geplanten Bauverfahren abzugeben. Nach der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen steht im Bauausschuss noch der finale Satzungsbeschluss an, ehe in der Ludwigshöhe dreistöckig gebaut werden kann.

Wie so eine Abwägung in der Praxis aussieht, konnten die Besucher der Ausschusssitzung anhand des Gewerbegebiets „GE Landau Nord-West II“ mitverfolgen. Der Kreisbrandrat, das Landratsamt und weitere Stellen hatten sich während der zweiten Auslegung zu Wort gemeldet. Unter anderem beanstandete die Untere Naturschutzbehörde einen „erheblichen Eingriff in das Ökosystem“ des Gebiets. Die Stellungnahmen nahm das Gremium zur Kenntnis, naturschutzfachlich sei es sinnvoll, eine externe Lösung anzustreben: „Wir haben genügend Ausgleichsflächen“, sagte Schmidt-Ramsin. Der Feststellungs- und der Satzungsbeschluss wurden einstimmig verabschiedet.

Keine Einwände gab es bezüglich der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Wallersdorf. Auch acht Bauanträgen, die auf der Tagesordnung standen, wurde am Donnerstag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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