PI Roding
Gegen Ausgangssperre verstoßen

Zwei Rodinger können keinen triftigen Grund angeben
Gegen die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr verstießen zwei Rodinger am Samstagabend. Beide konnten gegenüber der Polizei keinen triftigen Grund geltend machen. Eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Folge.












